Mieterhöhungen werden bei der bauverein AG für Haushalte mit mittlerem Einkommen gedeckelt

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Im Rahmen der Umsetzung des wohnungspolitischen Konzeptes werden aktuell alle Mieterinnen und Mieter der bauverein AG angeschrieben, die im letzten Jahr eine Mieterhöhung erhalten haben. Dies hat jetzt Wohnungsdezernentin Barbara Akdeniz mitgeteilt. „Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in ihrem Wohnungspolitischen Konzept festgelegt, dass Haushalte mit mittleren Einkommen in Wohnungen der bauverein AG Mieterhöhungen von höchstens einem Prozent im Jahr erhalten sollen. Deshalb sollten Haushalte, denen im vergangenen Jahr eine Mieterhöhung zugegangen ist, ihre Einkommensnachweise prüfen lassen und die Möglichkeit der individuellen Berechnung nutzen, es wirkt sich bei Berechtigung positiv aus“, betonte Akdeniz.

Um eine fachliche Beratung und Berechnung vorzunehmen, bearbeitet das Amt für Wohnungswesen der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Anträge. Bis heute gab es rund 600 schriftliche oder mündliche Beratungskontakte, für 338 Haushalte wurde eine Bescheinigung zur Reduzierung der Mieterhöhung ausgestellt. Die hierbei anzuwendenden Einkommens- und Vermögensgrenzen richten sich beim Kriterium „mittleres Einkommen“ nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG).

„Mit der Umsetzung der Mieterhöhungsbegrenzung auf ein Prozent halten wir Mieten stabil und sorgen für bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die nicht in geförderten Wohnungen leben, aber deren Einkommen dies ermöglichen würde. Die bauverein AG erweist sich hierbei in der guten Abstimmung als verlässliche Partnerin der Stadt bei der Erhaltung kostengünstigen Wohnraums“, erklärte  Wohnungsdezernentin Akdeniz.

„Die bauverein AG sieht in der Resonanz auf die Kooperationsvereinbarung mit der Stadt die Bestätigung, dass unser Unternehmen soziale Belange gut im Blick hat. Bezahlbarkeit ist für unsere Mieter und Mieterinnen eine individuelle Einschätzung. Maßstab unseres Handelns bei all unseren Entscheidungen ist gleichwohl, dass sie allgemein gültigen Überprüfungen auf Angemessenheit und Fairness standhalten. Wir wollen gerade langjährigen Mietparteien in stabilen Nachbarschaften ein sicheres Wohnen ermöglichen“, bekräftigte Sybille Wegerich, Vorstand der bauverein AG.

Auskünfte zur Ein-Prozent-Begrenzung des Mieterhöhungsverlangens oder zum Thema  Wohnungstausch gibt es beim Amt für Wohnungswesen, Wohnungsvermittlungsstelle, Frankfurter Straße 71, Telefon 06151 13 27 99. E-Mail  wohnungsamt [at] darmstadt [dot] de.
Dort kann auch die Registrierung für eine geförderte Wohnung vorgenommen werden. Informationen können auch auf  hier eingesehen werden.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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