Maßnahmen verlängert und Kontakte weiter eingeschränkt – Nach den Beratungen von Bund und Ländern hat das Land Hessen neue Beschlüsse gefasst

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Corona-VirusDas Hessische Kabinett hat am Mittwoch (06.01.21) im Nachgang zur Bund-Länder-Schalte vom Dienstag (05.01.21) getagt und Beschlüsse für Hessen gefasst. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier nannte die Lage „weiterhin außerordentlich ernst.“ „Wir müssen jetzt noch stärker eingreifen, um dann stufenweise wieder öffnen zu können. Dazu werden die Maßnahmen bis zum 31. Januar 2021 verlängert und die Kontakte weiter eingeschränkt. Die Situation an den Kliniken bleibt weiterhin angespannt, wir müssen alles tun, damit unser Gesundheitssystem handlungsfähig bleibt. Darin waren wir uns heute hier am Tisch des Hessischen Kabinetts sowie in der Bund-Länder Besprechung am gestrigen Tage einig. Dabei setzen wir immer den Schutz der Menschen in Relation zur Angemessenheit der sehr einschränkenden Maßnahmen. So darf sich jetzt nur noch ein Hausstand mit einer Person treffen und Kinder zählen dann auch mit. Damit gilt bei den Kontaktbeschränkungen wieder die Regelung aus dem Frühjahr 2020. Diese hat sich bewährt, damals konnten mit diesen Einschränkungen die Infektionszahlen gesenkt werden“, erläuterte Hessens Ministerpräsident am Mittwoch auf einer Pressekonferenz.

Kontakte auf das Notwendigste reduzieren
Zu den Schulen erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz: „Wir haben uns darauf verständigt, den Weg, den wir in Hessen vor Weihnachten eingeschlagen haben, für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 grundsätzlich weiterzugehen. In der Zeit bis zum 31. Januar bleibt dort die Präsenzpflicht ausgesetzt. Diese Schülerinnen und Schüler könnten zwar grundsätzlich in die Schule gehen, so der Minister. In diesem Fall gelte dann der eingeschränkte Regelbetrieb mit Präsenzunterricht in festen Lerngruppen. „Ich appelliere aber an alle Eltern, ihre Kinder – wann immer möglich –  im Sinne der Kontaktreduzierung zu Hause zu behalten.“  Ab Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Eine Ausnahme gibt es für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr an einer zentralen Abschlussprüfung teilnehmen. Sie erhalten weiterhin Präsenzunterricht unter Einhaltung des Mindestabstands. „Bei einem positiven Verlauf der Infektionszahlen streben wir für die Klassen 1 bis 6 wieder den Präsenzunterricht an.“

Für die Kinderbetreuung bleibe Hessen ebenfalls bei seiner Linie, es solle möglichst nur dann eine Betreuung in Anspruch genommen werden, wenn es eine „dringende Betreuungsnotwendigkeit“ gebe, ergänzte Bouffier und unterstrich: „Nur, wenn jetzt alle möglichst zu Hause bleiben und Kontakte einschränken, haben wir eine Chance, die Infektionszahlen zu senken.“

Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir erklärte zur beschlossenen Verlängerung der Maßnahmen: „Wir wissen, was wir Einzelhändlern, Gastronomen und anderen Branchen damit zumuten. Wir tun alles dafür, dass die von der Bundesregierung zusagten Hilfen in Hessen so schnell wie möglich ausgezahlt werden können. Es kommt jetzt auf die nächsten Wochen an, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen.“

Abschließend betonte Bouffier: „Valide Zahlen dazu, wie hoch die Infektionsrate derzeit ist, werden wir man Ende der kommenden Woche haben, weil erst dann die Entwicklung über Weihnachten und Neujahr in den Daten des Robert-Koch-Instituts auch mit abgebildet ist. Alle Verordnungen nutzen nichts, wenn die Menschen nicht aus Überzeugung mitmachen. Wenn wir diesen harten Weg noch eine Zeit lang durchhalten, habe ich die Hoffnung, dass wir uns schrittweise wieder einer Normalität annähern können. Aber das ist immer alles abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens und wird von uns, wie gewohnt, immer wieder neu bewertet. Jetzt gilt es, besonnen und geduldig zu bleiben und Kontakte auf das Notwendigste zu reduzieren.“

Die neuen Regelungen im Einzelnen, diese gelten ab 11. Januar 2021

Private Treffen und Kontaktbeschränkungen
Die Beschränkungen werden erweitert:

Private Treffen dürfen dann mit nur noch einem Hausstand und einer weiteren Person stattfinden. Kinder zählen mit. Das ist die Regelung, die im Frühjahr 2020 auch so gegolten hat. Weiterhin erlaubt ist wie bisher die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen. Die Einschränkung gilt auch nicht im Rahmen der gegenseitigen Übernahme der Kinderbetreuung durch höchstens drei Familien (familiäre Betreuungsgemeinschaft), wenn die sozialen Kontakte im Übrigen nach Möglichkeit reduziert werden.

Um bspw. Tagesausflüge und überlaufene touristische Ziele zu vermeiden, wird für Gebiete mit einer Inzidenz von über 200 der Bewegungsradius auf 15 Kilometer eingeschränkt.

Schulen und Kinderbetreuung
Hier bleibt es beim von Hessen eingeschlagenen Weg, die Maßnahmen werden verlängert: Schülerinnen und Schüler sollen bis Klasse 6, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben.  Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es mit der Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt.

Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.

Wer Kinder daheim betreut, kann bis zu zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld je Elternteil geltend machen.

Alten- und Pflegeheime
In Alten- und Pflegeheimen sind weiterhin streng alle Hygieneregeln einzuhalten. Angehörige sollen nur nach Tests in die Einrichtungen dürfen. Bund und Länder wollen unterstützen, indem sie eine Initiative starten, um freiwillige Kräfte zur Unterstützung vor Ort zu rekrutieren.

Weitere Regelungen
Die Novemberhilfen sollen zügig ab dem 10. Januar erfolgen. Die Überbrückungshilfen des Bundes sollen im ersten Quartal fließen.

Die bestehende Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet wird um die Pflicht zu Tests erweitert. Bei Einreise gilt die Testpflicht binnen 48 Stunden vor Anreise oder direkt nach der Einreise.

Quelle:  Hessische Staatskanzlei


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