Magistrat beschließt gleich drei Vorlagen zu sozial gefördertem Wohnen

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WohnbauDer Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom Mittwoch (11.11.20) insgesamt drei Vorlagen beschlossen, die das Thema sozial gefördertes Wohnen betreffen. Beschlossen wurde jeweils eine Vorlage zur Registrier- und Vergaberichtlinie der Wissenschaftsstadt Darmstadt für eine sozial geförderte Wohnung, zu den Richtlinien zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus für Haushalte mit geringem und mit mittlerem Einkommen sowie zur Schaffung von 105 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen der Nassauischen Heimstätte GmbH.

Mit dem Beschluss der ersten Vorlage fasst die Wissenschaftsstadt Darmstadt ihre Registrier- und Vergaberichtlinie für eine sozial geförderte Wohnung neu. Hier soll eine Anpassung an die zeitlichen Gegebenheiten vorgenommen werden, um damit die rechtlichen Bestimmungen nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG) und dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) zu überarbeiten.

„Mit der Änderung der Richtlinie soll eine verbesserte Deutlichkeit in den vorhandenen drei Dringlichkeitsstufen für die Bewerbendenhaushalte geschaffen werden. Jede persönlich belastende Wohnbedarfslage zählt und sollte bei einer Problemlage durch eine entsprechende Antragstellung bei der Wohnungsvermittlungsstelle im Amt für Wohnungswesen überprüft werden. Zum 1. November 2020 sind beim Amt für Wohnungswesen 2118 Bewerbungshaushalte für eine Wohnung für geringe Einkommen registriert. Hinzu kommen noch 440 Bewerbungshaushalte für eine Wohnung für mittlere Einkommen, diesen Zahlen stehen derzeit 5460 sozial geförderten Wohnungen gegenüber, für die Belegungsbindungen bestehen“, so Wohnungsdezernentin Barbara Akdeniz.

Mit der zweiten Vorlage verlängert die Stadt ihre Richtlinie zur Förderung des Mietwohnungsbaus bis zum 31. Dezember 2022. Die Bereitstellung von Zuschüssen für die Errichtung von sozial gefördertem Wohnungsbau wird damit über das Ablaufdatum am 31. Dezember 2020 verlängert. Die städtische Förderung ist nach wie vor daran geknüpft, auch die entsprechende Landesförderung in Anspruch zu nehmen. Um die monatliche Einstiegsmiete (ohne Nebenkosten und Heizung) auf 6,75 Euro pro Quadratmeter bei Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen und auf 8,10 Euro pro Quadratmeter für Haushalte mit mittlerem Einkommen zu reduzieren, sollen Investoren auch weiterhin einen Zuschuss – gestaffelt nach Wohnungsgröße – erhalten. Die Stadtverordneten müssen dem noch zustimmen.

„Mit dem Zuschuss drücken wir die Mieten und erhalten bezahlbaren Wohnraum. Gleichzeitig bieten wir Anreiz für Investierende, Wohnraum – trotz erheblich gestiegener Baukosten und Anforderungen an Klimaschutz – herzustellen“, so Wohnungsdezernentin Barbara Akdeniz. „Die neue Richtlinie verstärkt weiterhin unseren Weg, dass für die Segmente ,geringe und mittlere Einkommen‘ bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. Die Bewerbungshaushalte des „mittleren Einkommens“ konkurrieren im frei finanzierten Bereich mit Besserverdienenden, finden daher oft erst nach langer Suche eine Wohnung und kommen zudem angesichts der Miethöhen finanziell schnell an ihre Grenzen.“
Als Bemessungsgrundlage für das zu berücksichtigende Einkommen für den Bezug einer für „mittlere Einkommen“ sozial geförderten Wohnung kann als Richtwert von einem Bruttojahreseinkommen für eine Person von 29 030 Euro und für einen Zweipersonenhaushalt von 43 525 Euro ausgegangen werden.

Interessierte können sich für die Prüfung der Berechtigung und gegebenenfalls anschließender Registrierung an das Amt für Wohnungswesen, Wohnungsvermittlungsstelle, Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt, in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr wenden. Weitere Informationen über die persönliche Ansprechpartnerin können im Internet eingesehen werden.

Mit Beschluss der dritten Vorlage gewährt die Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß ihrer Richtlinie zur Förderung des Mietwohnungsbaus einen Zuschuss zur Schaffung von 105 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen. Bauherrin ist die Nassauische Heimstätte GmbH, die Zuschusshöhe beträgt 4 550 000 Euro. Die Grundlage dieser Förderung ist im städtebaulichen Vertrag zur Konversion der Lincolnsiedlung aus dem Jahr 2015 geregelt.

Die Einstiegsmiete der 105 sozial geförderten Wohnungen liegt bei 6,50 Euro je Quadratmeter. Das Wohnungsportfolio setzt sich zusammen aus 38 Ein-Zimmer-Wohnungen, 32 Drei-Zimmer-Wohnungen, 29 Vier-Zimmer-Wohnungen, zwei Fünf-Zimmer-Wohnungen und vier Sechs-Zimmer-Wohnungen. Die Größen der Wohnungen liegen zwischen 40,73 Quadratmeter und 123,31 Quadratmeter. Drei der Wohnungen werden rollstuhlgerecht erschlossen. Insgesamt entstehen 7382 Quadratmeter Wohnfläche für Haushalte mit geringem Einkommen. Zusätzlich entstehen weitere 143 frei finanzierte Wohnungen.
Auch diese Vorlage muss durch die Stadtverordnetenversammlung noch beschlossen werden.

„Mit dem Zuschuss schaffen wir dringend benötigte Wohnungen im Marktsegment der „geringen Einkommen“ und sorgen für eine Entlastung auf dem Wohnungsmarkt“, so Wohnungsdezernentin Akdeniz.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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