Wissenschaftsstadt Darmstadt weist auf Bußgelder bei Nicht-Einhaltung der Maskenpflicht in ÖPNV und Einzelhandel hin

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MundschutzOberbürgermeister Jochen Partsch und Bürgermeister und Ordnungsdezernent Rafael Reißer weisen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie noch einmal ausdrücklich auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hin:

„Das Tragen einer Maske ist ein essentieller Bestandteil bei der Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Es ist daher von enormer Bedeutung, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger, die den ÖPNV nutzen oder im Einzelhandel unterwegs sind, auch weiterhin an die Verpflichtung halten. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht sind die Ordnungsbehörden angewiesen, sofort bei Feststellung ein Bußgeld von 50 Euro zu verhängen“, so Partsch und Reißer.

Bund und Länder hatten sich am vergangenen Donnerstag, 27. August 2020, auf ein einheitliches Bußgeld beim Verletzen der Maskenpflicht in ÖPNV und Einzelhandel geeinigt. So soll gegen Maskenverweigerer bundesweit ein Mindestbußgeld von 50 Euro erhoben werden. Lediglich Sachsen-Anhalt lehnt die Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Maskenpflicht auch weiterhin ab.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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