Magistrat beschließt qualifizierten Mietspiegel für Darmstadt 2020 und passt die Mietobergrenzen nach dem SGB II und SGB XII den Gegebenheiten an

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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom 1. April 2020 beschlossen, den aus dem Jahr 2018 stammenden Darmstädter Mietspiegel fortzuschreiben. Hierzu wurden die vom „Institut Wohnen und Umwelt“ (IWU) auf Grundlage des Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte erhobenen Werte verwendet. Im Fortschreibungszeitraum ergab sich aus den ermittelten Daten eine Steigerungsrate von 3,3 Prozent. Das IWU hat hierfür die prozentuale Änderung der Verbraucherpreise berechnet und alle Tabellenwerte der Tabelle 2 des qualifizierten Mietspiegels entsprechend angepasst.

„Unser qualifizierter Mietspiegel für Darmstadt leistet als Orientierungshilfe gute Dienste für Neuabschlüsse, besonders wichtig ist er aber für bestehende Mietverhältnisse um Mieterhöhungen zu berechnen. Er trägt somit wesentlich zum sozialen Frieden zwischen den Mietvertragsparteien auf dem Wohnungsmarkt bei“, sagt die Wohnungsdezernentin der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Barbara Akdeniz. „In unserer Stadt, die sich durch Zuzug von Familien, Studierenden oder auch Einzelpersonen auszeichnet, ist die Verwendung qualifizierter Mietspiegel schon seit Jahren Standard und hat sich in der Praxis bewährt“, so Dezernentin Akdeniz.

Der bis jetzt aktuelle qualifizierte Darmstädter Mietspiegel ist aus dem Jahr 2018. Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen gemäß Paragraf 558d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erstellt worden. Nach den rechtlichen Vorschriften des BGB sind qualifizierte Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamtes ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte dieser Fortschreibung zugrunde gelegt werden. Bei den vom IWU ermittelten Werten wurden die Zu- und Abschläge nicht inflationiert, da sie sich multiplikativ auf die bereits inflationierte Basismiete beziehen und dadurch in der Maßeinheit „Euro pro Quadratmeter“ automatisch mitsteigen.

Am 12. März 2020 befasste sich hierzu auf Einladung von Stadträtin Barbara Akdeniz die Mietspiegelkommission mit den Fortschreibungsergebnissen. An dieser Sitzung nahmen Vertreterinnen und Vertreter des Mieterbundes Darmstadt – Region Südhessen e.V., des Haus & Grund Darmstadt e.V., des Amtsgerichtes Darmstadt – Zivilabteilung, der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Immobilienwerte, die bauverein AG in Vertretung für die Wohnungswirtschaft, das Amt für Wohnungswesen und die zuständige Wohnungsdezernentin, Barbara Akdeniz teil. Die Kommission hat an diesem Tag die vorliegenden Ergebnisse für die aktualisierte Version des qualifizierten Mietspiegels zur Kenntnis genommen und trägt diese einstimmig mit.

Der Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete und soll von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern gleichermaßen genutzt werden. Er soll das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent machen und Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien vermeiden, die sich aus Unkenntnis des Mietpreisgefüges ergeben können. Außerdem soll er dazu beitragen, Kosten der Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern.

Der neue qualifizierte Mietspiegel 2020 ist ab sofort im Internet abrufbar. Außerdem kann er als Broschüre für eine Schutzgebühr in Höhe von 2 Euro erworben werden.

Informationen und Beratung zum qualifizierten Mietspiegel sind auch beim Amt für Wohnungswesen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Frankfurter Straße 71, bei Frau Metzner unter der Rufnummer 06151 13-2796 oder im persönlichen Gespräch nach Terminvereinbarung erhältlich.

Mit Inkrafttreten des neuen Mietspiegels 2020 passt die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch die Mietobergrenzen nach dem SGB II und SGB XII (Grundsicherung) zum 1. Juli 2020 der aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt an. Die Mietobergrenzen steigen analog der im Rahmen der Fortschreibung des Mietspiegels ermittelten Mieten im Schnitt um rund 3 Prozent. Für einen 3-Personen-Haushalt steigt die Angemessenheitsgrenze dadurch zum Beispiel von 759 Euro auf 783 Euro Warmmiete monatlich. Die Grenzen sind für alle Personen relevant, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen beziehungsweise hierauf einen Anspruch haben und in Darmstadt leben oder zukünftig ihren Lebensmittelpunkt in Darmstadt begründen wollen. Die für die unterschiedlichen Haushaltsgrößen geltenden Grenzen sind im Detail über das Jobcenter Darmstadt oder das Amt für Soziales und Prävention zu erfragen.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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