Magistrat beschließt Reform der Sportförderrichtlinien

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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im Rahmen der Sitzung am 3. Juni 2020 die Reform der Sportförderrichtlinien (SFR) beschlossen. Gemäß der SFR gewährt der Magistrat im Rahmen des Haushaltsplanes Zuschüsse für die Entwicklung der Darmstädter Sportlandschaft. Die SFR differenzieren nach Mitgliedschaften, zu unterhaltener Sportinfrastruktur und inhaltlicher Ausrichtung des Sportangebotes.

„Im Rahmen der dynamisch verlaufenden Sportentwicklungsprozesse sind Anpassungen von SFR in bestimmten Abständen nötig, greifen Veränderungen von Sportbedürfnissen in der Bevölkerung und Neuerungen in der Ausübung von Sportarten und Bewegungsformen auf“, erläutert dazu Bürgermeister und Sportdezernent Rafael Reißer. „Im Besonderen sind es die Sportvereine als wesentliche Säulen im Sportbild der Wissenschaftsstadt, die von der Unterstützung profitieren.“

Die wesentlichen Änderungen bzw. Neuerungen sind:

  • Geförderte Maßnahmen sollen grundsätzlich dazu beitragen, die Klimaschutzziele der Stadt zu erreichen.
  • Die Grundförderung für Kinder und Jugendliche wird deutlich erhöht.
  • Die Zahlung von Investitionskostenzuschüssen wurde modifiziert. Der kommunale Investitionskostenzuschuss beträgt künftig bis zu 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
  • Der Zuschuss kann sich um bis zu 10 Prozent erhöhen, wenn der Sportverein bei der beantragten Maßnahme durch Kooperationen Ressourcen wirtschaftlicher und sparsamer verwendet und Risiken dadurch verteilt werden.
  • Vereine können künftig auch Zuschüsse für die Aus- und Fortbildung von Kampf- und Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager erhalten.
  • Besondere Vereinsaktivitäten im Bereich Integration und Inklusion können gesondert unterstützt werden.
  • Vereine müssen künftig ab einer beantragten Zuwendungshöhe von mehr als 100.000 Euro ein Vereinsentwicklungskonzept vorlegen, Folgekosten und Nachhaltigkeitsziele rücken damit stärker in den Fokus.
  • Eigenleistungen der Vereine werden höher als bisher bewertet.
  • Fristen wurden zugunsten der Vereine ausgedehnt.
  • Betriebskostenzuschüsse werden ‚anlagenscharf‘ bezuschusst. Dadurch entsteht eine höhere Transparenz und gerechtere Verteilung.
  • Sportvereine, die für eine Sportanlage mit einem Dritten einen Vertrag zur Energielieferung mit zusätzlicher Dienstleistung („Contracting“) abgeschlossen haben, können einen Betriebskostenzuschuss zu den betriebsgebundenen Kosten erhalten.
  • Aufgenommen wurden erstmals Regelungen für den Entzug von Belegungszeiten in den Sporthallen und Bädern

„Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erhält mit den neuen Sportförderrichtlinien ein zeitgemäßes Regelwerk, das sowohl den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern wie den Verantwortlichen in den Vorständen der Sportvereine größere Transparenz aufzeigt und gleichzeitig bessere Planungssicherheiten gibt“, so Bürgermeister Reißer abschließend.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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