Covid-19-Krisenstab beschäftigt sich mit vom Land Hessen beschlossenen Lockerungen in der Corona-Krise

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COVID-19Der Covid-19-Krisenstab der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich vor dem Hintergrund der zunächst in der Runde der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder und im Weiteren dann vom Land Hessen beschlossenen weiteren Lockerungen in der Corona-Krise am Samstag, 2. Mai 2020, zu einer außerplanmäßigen Sitzung getroffen. Auf der Tagesordnung standen dabei vor allem die stückweise Rückkehr zum Regelbetrieb in den städtischen Krankenhäusern sowie die geplante und geordnete Öffnung weiterer Einrichtungen, wie etwa Spielplätze, Museen, Schlösser, Ausstellungen, Zoos und Botanische Gärten, Copyshops, Fahrschulen, Friseure, Nagel-, Tattoo- und Massagestudios und weitere jeweils unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften und unter Einhaltung der Pflicht zum Tragen einer Mund-und-Nasenbedeckung. Im Detail nachzulesen ist dies in der neuen Verordnung des Landes Hessen.

Für die Kliniken in Darmstadt gilt, dass die 5. Verordnung des Landes Hessen angepasst wurde, so dass die elektiven Eingriffe ab Montag (04.05.20) wieder anlaufen können. Darüber hinaus finden am diesem Montag Gespräche über den angekündigten modifizierten Stufenplan auf Realbelegungszahlen in Hessen zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, der Hessischen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und der Landesärztekammer statt. Für die Patienten heißt dies, dass sie Stück für Stück auch wieder zu normalen Eingriffen in die Krankenhäuser kommen können. Es muss jedoch weiter mit gewissen Einschränkungen gerechnet werden. Sobald hier weiterführende Informationen vorliegen, werden diese unmittelbar kommuniziert.

Die Spielplätze, städtisch und auch privat, werden ab Montag, 4. Mai 2020, wieder freigegeben. Dabei ist zu beachten, dass die auch für alle anderen Bereiche geltenden Abstands- und Hygieneregeln unbedingt eingehalten werden müssen, d.h. vor allem mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Nutzern des Spielplatzes. Verantwortlich dafür sind hier die erwachsenen Begleitpersonen, Erziehungsberechtigten und Eltern. Die Hinweise werden beim Abbau der Sperrungen durch die städtischen Mitarbeiter noch einmal gesondert angebracht. Im Fall privater Anbieter von Spielplätzen und -flächen wird analog verfahren. OB Partsch dazu: „Es ist gut, dass die Spielplätze nun unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen, dies entlastet die Eltern. Es ist jedoch unbedingt darauf hinzuweisen, dass dies nur funktionieren kann, wenn sich alle an die Regeln halten. Dies werden wir auch entsprechend kontrollieren.“

Für Kultureinrichtungen wie Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten gilt, dass eine Öffnung für Dienstag, 12. Mai 2020, vorgesehen ist. Dies ist einer gewissen Vorlaufzeit geschuldet, die notwendig ist, um den sicheren Betrieb vorbereiten zu können. Grundsätzlich sind hier nur eine Person auf 20 Quadratmeter und keine Gruppen erlaubt. „Die Öffnung ist eine gute Nachricht für eine Kulturstadt wie Darmstadt“, erklärt dazu OB Partsch. „Aber auch hier gilt: Ein Betrieb ist nur unter strengen Auflagen möglich. Alle Besucherinnen und Besucher müssen sich daran halten.“ Mit den privaten Betreibern einzelner Kultureinrichtungen werden bezüglich der Öffnung in der nächsten Woche abstimmende Gespräche geführt.

Für Tierparks, Zoos, Botanische Gärten gelten ähnliche Regelungen. Der städtische Zoo Vivarium soll am Dienstag (05.05.20) unter strengen Auflagen wieder öffnen. Geplant ist, dass die meisten Häuser zunächst zu bleiben. Über Einbahnstraßenverkehr wie z.B. im Vogelhaus können Abstandsregeln besser eingehalten werden. Details zum genauen Prozedere folgen am Montag (04.05.20).

Zur Forderung der Schaustellerinnen und Schausteller, einen dezentralen Betrieb von Imbissständen im Stadtgebiet zu ermöglichen, stellt OB Partsch auch im Hinblick auf die lokale Medienberichterstattung noch einmal klar, dass es sich hier nicht um eine ‚Absage der Stadt‘ handelt, wie vielfach vermeldet. „Mir ist wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass sich die Stadt hier an die rechtlichen Vorgaben des Landes Hessen halten muss. Uns sind die ökonomischen Nöte der Schausteller und anderer Betriebe bewusst, wir nehmen diese sehr ernst, doch können wir uns hier nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. Wir bleiben im Gespräch und wenn sich Möglichkeiten für einen Betrieb ergeben, werden wir dies unmittelbar besprechen und gemeinsam Lösungen entwickeln.“

Der Krisenstab der Wissenschaftsstadt Darmstadt kommt am Montag (04.05.20), um 10 Uhr, zu seiner nächsten Sitzung zusammen.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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