VhU Darmstadt und Südhessen zu den Arbeitsmarktzahlen im April 2020

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Eine Rekordzahl von Betrieben hat Kurzarbeit angemeldet. Gleichzeitig ist die Zahl der Arbeitslosen im April sprunghaft um 2.308 auf 21.340 gestiegen. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 4,7 Prozent.
„Der Arbeitsmarkt ist in weiten Teilen der Wirtschaft in den Krisenmodus gegangen. Wir erleben aber auch in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft, dass Arbeit, Lernen oder der private Austausch umgestellt werden auf digitale Kommunikation, flexible Arbeitszeiten und Homeoffice. Dazu haben auch die befristet gelockerten Arbeitszeitregeln beigetragen. Diesen Modernisierungsschub sollten wir auch über die Corona-Krise hinaus für die dringend benötigte Flexibilisierung unserer Arbeitswelt nutzen“, erklärte Dirk Widuch, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU), Geschäftsstelle Darmstadt und Südhessen.

Flexibler Arbeitseinsatz und Arbeiten von zu Hause sind für viele buchstäblich über Nacht gekommen und stabilisieren das Wirtschaftsleben. Wie unter einem Brennglas legt die Krise offen, was funktioniert und wo es Nachholbedarf gibt. „Damit die Pandemie nicht in ein Unternehmenssterben bisher nicht gekannten Ausmaßes übergeht, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um überholte gesetzliche Arbeitszeitregeln zu modernisieren.“
In der Krise und danach müsse das starre deutsche Arbeitszeitrecht flexibilisiert werden. Richtigerweise sehe die Arbeitszeitverordnung seit dem 10. April befristet für einzelne Bereiche eine täglichen Höchstarbeitszeit von bis zu 12 Stunden, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von im Ausnahmefall über 60 Stunden sowie eine Absenkung der Ruhezeit – bei entsprechendem Ausgleich – auf 9 Stunden vor. „Diese Erleichterungen aber bereits zum 31. Juli 2020 wieder auslaufen zu lassen ist viel zu früh, denn nach allem was wir heute wissen, wird die pandemiebedingte Ausnahmesituation am Arbeitsmarkt leider noch deutlich länger dauern“, so Widuch.

Auch nach der Krise muss es bei wesentlichen Lockerungen der Arbeitszeit bleiben, die auf die gesamte Wirtschaft ausgedehnt werden müssen. Vor allem muss die wöchentliche Höchstarbeitszeit bleiben. Per Tarifvertrag muss es möglich sein, die Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden anzupassen und auf eine blockweise Unterteilung umzustellen. „Schädlich wäre allerdings noch mehr gesetzlicher Zwang, wie der vom Bundesarbeitsminister vorgeschlagene Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice, zumal die Arbeitsorganisation in vielen Fällen – zum Beispiel in der Produktion – dies gar nicht zulässt. Vielmehr müssen weiterhin die betriebsindividuell passenden Regelungen zu Homeoffice oder mobilem Arbeiten einvernehmlich zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer gefunden werden. Nur so entsteht die in einer modernen digitalisierten Arbeitswelt dringend notwendige Flexibilität, um alle Aufträge und Kundenwünsche pünktlich und in hoher Qualität zu erledigen und die innerbetriebliche Zusammenarbeit hierauf auszurichten“, sagte Widuch weiter.

Quelle: Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU)


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