Rücksichtsvoll und respektvoll mit der Natur umgehen

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Rücksichtsvoll und respektvoll mit der Natur umzugehen: Dazu ruft Umweltdezernentin Barbara Akdeniz auf. „Das schöne Frühlingswetter und die Herausforderungen der Corona-Pandemie verändern das Freizeitverhalten vieler Darmstädterinnen und Darmstädter. Feld, Wald und Wiese bieten Erholung und Möglichkeiten zur gesunden Bewegung. Und so halten sich viele Menschen in der freien Natur auf, weil die sonst beliebten Angebote in der Stadt nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind“, so Akdeniz. „Viele dieser Erholungsorte sind zugleich Naturschutz- und/oder Landschaftsschutzgebiete, und es gilt, mit ihnen achtsam umzugehen.“

Wichtig ist hierbei, dass Wege nicht verlassen werden und gerade Hundehalterinnen und Hundehalter die Brut- und Setzzeit vom 01.03.-15.06. beachten und Hunde in dieser Zeit aus Rücksicht auf Wildtiere an der Leine führen; in Naturschutzgebieten gilt darüber hinaus ganzjährig eine generelle Leinenpflicht zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt.

„Die meisten Darmstädterinnen und Darmstädter gehen respektvoll und wertschätzend mit der Natur um und halten sich an die geltenden Regelungen und Empfehlungen. Leider musste in den vergangenen Tagen jedoch auch festgestellt werden, dass solche Gebiete, die wegen des Vorkommens besonderer Pflanzen und Tierarten geschützt sind, zunehmend abseits der Wege betreten und gestört werden“.

Wiesenflächen im Norden von Darmstadt – zum Beispiel die Scheftheimer Wiesen – sind zurzeit wichtig für bodenbrütende, geschützte Vogelarten und weitere Wildtiere, welche empfindlich auf Störungen reagieren. Aber auch geschützte Pflanzenarten blühen derzeit. Auch an der Darmbachaue und den Landschaftsschutzgebieten im Darmstädter Süden bittet die Stadt dringend darum, die Wege nicht zu verlassen.

Das Naturschutzgebiet „Bessunger Kiesgrube“ darf aus Gründen des Natur- und Artenschutzes grundsätzlich nicht betreten werden und hat sich zum Lebensraum für zahlreiche seltene und geschützte Reptilien-, Amphibien- und Vogelarten entwickelt. Die Kiesgrube ist weiterhin kein Badegewässer, dennoch wird immer wieder die Missachtung des Betretungsverbotes festgestellt.

Sogar feiernde Gruppen, die durch Lärm und zurückgelassen Abfälle das Naturschutzgebiet nachhaltig stören, übertreten außerdem auch die Verordnung, die im Zuge der Covid-19-Pandemie erlassen wurde. Ordnungsamt und Polizei kontrollieren  dort verstärkt und verhängen entsprechende Bußgeldbescheide. Die Bußgelder können zwischen 150 und 200 Euro liegen.

Weiterer Informationen auf www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/umwelt.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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