Pflicht zum Tragen von Mund-und-Nasenbedeckung im ÖPNV: Ansagen, Info-Aufkleber und Kontrollen sollen Einhaltung sicherstellen

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MundschutzDer Covid-19-Krisenstab der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich in einer gesonderten Diskussion ausgiebig mit der in dieser Woche vom Land Hessen beschlossenen und ab Montag (27.04.20) hessenweit im ÖPNV geltenden Pflicht zum Tragen einer Mund-und-Nasen-Bedeckung im ÖPNV beschäftigt. Dabei wurde in Absprache mit dem kommunalen Nahverkehrsunternehmen HEAG mobilo beschlossen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe zunächst über Infoaufkleber, Hinweise im Fahrgastfernsehen, Durchsagen in den Fahrzeugen und Überprüfung im Rahmen der Fahrkartenkontrolle und zusätzlich von der Kommunalpolizei, sicherstellen zu wollen. 

„Grundlage der Umsetzung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-und-Nasen-Bedeckung im ÖPNV ab Montag ist der gesundheitliche Imperativ“, erklärt dazu Oberbürgermeister und Verkehrsdezernent Jochen Partsch. „Es geht nach wie vor darum, die Ausbreitung von Covid-19 so stark wie möglich zu bremsen und die Infektionskurve weiter abzuflachen. Ich appelliere daher mit Nachdruck an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und mit den Behörden zu kooperieren. Nur, wenn sich alle an die Vorgaben halten, ist die Umsetzung dieser Maßnahme zu gewährleisten. Tun Sie dies auch“, so OB Partsch, „im Interesse ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Mit dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung tragen Sie zur Reduktion der Verbreitung von Covid-19 bei. Es geht hier aber auch um die Funktionsfähigkeit des städtischen ÖPNV. Dieser muss trotz der ab Montag geltenden Pflicht weiter leistungsfähig bleiben.“

Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Masken tragen können. Diese müssen dies mithilfe eines ärztlichen Attests nachweisen können.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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