„Krönung“ fürs Klinikum Darmstadt: Zulassung für die Behandlung von Schwerstverletzen hebt die Versorgung auf die gleiche Stufe wie BG-Kliniken und Universitätsklinika

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Klinikum Darmstadt / Quelle: Klinikum DarmstadtDas Klinikum Darmstadt wurde nach ausführlicher Prüfung am 8. Januar 2020 von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfolgreich zum Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) zugelassen.  „Für Schwerstverletzte in der Region ist es ein Zeitgewinn, der Leben retten kann. Für das Klinikum Darmstadt ist dies eine Krönung, denn nur spezielle Krankenhäuser der Akutversorgung dürfen schwerstverletzte Patienten nach Arbeitsunfällen behandeln. In ganz Deutschland sind dies nur knapp 100 Kliniken“, sagt Klinikdezernent und Aufsichtsratsvorsitzender André Schellenberg. „Das setzt der Daseinsvorsorge, die wir mit dem kommunalen Maximalversorger der höchsten Versorgungsstufe vorhalten, im wahrsten Sinne die Krone auf. Neben der Rezertifizierung der Klinik als überregionales Traumazentrum und Einstufung durch die Sozialleistungsträger in die höchste Stufe der Notfallversorgung in 2019 (umfassende Notfallversorgung nach der G-BA Regelung) bestätigt die Zulassung zum Schwerstverletzungsartenverfahren das Leistungsspektrum der Klinik für Orthopädie, Unfall- und Handchirurgie sowie die hervorgehobene Stellung des Klinikums als Maximalversorger in Südhessen.“

„Wir freuen uns sehr, dass wir nun auch schwerstverletze Patienten nach Arbeitsunfällen wohnortnah behandeln dürfen, und dass unser hoher Versorgungsstandard gewürdigt und bestätigt wird“, ergänzt der medizinische Geschäftsführer Prof. Dr. med. Nawid Khaladj. „Ziel der deutschlandweiten Konzentration von Arbeitsunfällen auf wenige hochqualifizierte Kliniken ist die Steigerung der Behandlungsqualität. Diesem Ziel verpflichten wir uns gerne.“

„Die Zertifizierung und Zulassung stellt das Klinikum Darmstadt erfolgreich auf die gleiche Stufe wie die BG-Kliniken und Universitätsklinika in Hessen. Wir bieten eine allumfassende Versorgung jeglicher Unfallverletzungen unabhängig von der Schwere der Verletzung“, stellt Prof. Dr. Michael Wild fest, an den die SAV-Zulassung als verantwortlicher Klinikdirektor der Chirurgischen Klinik II – Orthopädie-, Unfall- und Handchirurgie gebunden ist. „Dies betrifft neben Verletzungen der Hände, der Wirbelsäule, des Beckens und der Extremitäten auch Verletzungen des Schädels einschließlich des Gesichts sowie Verletzungen des Brustkorbes oder des Bauchraumes. In allen diesen Fällen ist eine ganzheitliche unfallchirurgische Versorgung auch bei Kindern rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche sichergestellt. Selbst ein Massenanfall von Verletzten bei Großschadensereignissen kann aufgrund der vorliegenden räumlichen und personellen Strukturen am Klinikum Darmstadt versorgt werden. Wir Unfallchirurgen steuern und betreuen das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren sowie die Kooperation mit allen Fachkliniken, um eine schnellst- und bestmögliche Wiederherstellung der Unfallverletzten unter zu Hilfenahme aller Ressourcen sicherzustellen.“

Die SAV-Zulassung ist dabei an zahlreiche Vorgaben gebunden. Dazu gehören eine bestimmte Fallzahl in der Becken- und Wirbelsäulenchirurgie, die Spezialisierung auf die Versorgung schwerster Handverletzungen sowie die Erfüllung von besonderen personellen, apparativen und räumlichen Anforderungen. Zum Beispiel die Anbindung eines Hubschrauberlandeplatzes in räumlicher Nähe zu den Schockräumen bzw. ohne Zwischentransport des Patienten. „Die Errichtung unseres Heliplatzes mit direkter Anbindung an die Räume der Notaufnahme per Aufzug ist eine Erfolgsgeschichte. In den ersten neun Monaten seit Inbetriebnahme am 18. April 2019 gab es insgesamt 62 Landungen. Das heißt, 62 Menschen konnten zeitnah bestens versorgt werden“, sagt Dr. Sabine Jobmann, Direktorin der Zentralen Notaufnahme (ZNA). In 2020 wird die notfallmedizinische Versorgung für Darmstadt und Südhessen mit Bezug des Zentralen Neubaus im vierten Quartal noch einmal deutlich ausgebaut und modern ausgestattet.

Quelle & Bild: Klinikum Darmstadt GmbH


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