14 Omnibusse beanstandet – Über 36.000 Euro Sicherheitsleistung – Polizei untersagt mehrfach Weiterfahrt

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Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen führten zwischen Donnerstag (31.10.) und Montag (04.11.19), unterstützt von einem Fachmann des Polizeipräsidiums Karlsruhe, intensive Kontrollen von Lastwagen und Omnibussen auf der A 5 und der A 67, rund um Darmstadt durch.

14 von 15 kontrollierten Omnibussen wurden hierbei von den Ordnungshütern beanstandet. Insgesamt wurden an Ort und Stelle über 36.000 Euro an Sicherheitsleistungen von der Polizei einbehalten. In 14 Fällen untersagten die Verkehrsspezialisten die Weiterfahrt.

Die beiden Busfahrer eines osteuropäischen Unternehmens, der am Samstag (02.11.) zwischen Dortmund und Bukarest unterwegs war, waren nachweislich mehr als 30 Stunden im Fahrzeug. Die Weiterfahrt wurde sofort untersagt. Die Fahrgäste mussten am Hauptbahnhof in Darmstadt aussteigen und die Busfahrer wurden anschließend in einem Hotel einquartiert. Zur Sicherung des Verfahrens wurden 4000 Euro von der Polizei einbehalten. Am Sonntag (03.11.) wurde ein weiterer Bus des gleichen Unternehmens, mit zwei anderen Fahrern, mit dem gleichen Ergebnis kontrolliert. Auch hier hieß es für die Passagiere aussteigen und Ende der Reise. Diesmal behielten die Kontrolleure 5000 Euro ein.

Bei einem anderen osteuropäischen Bus versuchten die beiden Fahrer bei der Kontrolle ihre massiven Lenkzeiten zu verschleiern, indem sie falsche Bescheinigungen zu Ruhezeiten vorlegten. Die tatsächlichen Schaublätter hatten sie vernichtet. Die Weiterfahrt wurde auch in diesem Fall untersagt. Die Sicherheitsleistung betrug 2500 Euro. Das gleiche Tatmuster zeigte sich zudem bei einem Busunternehmen, welches von Serbien ins Ruhrgebiet unterwegs war. Erneut ging es für die Fahrer und ihre Passagiere nicht weiter. Die Sicherheitsleistung in diesem Fall: über 5000 Euro.

Bereits seit 24 Stunden nonstop unterwegs waren zwei Fahrer eines Gefahrguttransporters. Die massiven Lenk- und Ruhezeitverstöße führten zur sofortigen Anordnung der Ruhezeit durch die Polizei und Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Bei einem Kühl-Sattelzug aus Osteuropa wurde der Brummifahrer dabei ertappt, dass er nicht nur keine Fahrerbescheinigung besaß, sondern zudem auch noch die Fahrerkarte seines Chefs benutzte. Ihm droht nun ein Strafverfahren. An Ort und Stelle wurden deswegen 3000 Euro Sicherheitsleistung fällig.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen


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