Mahnmal für die Opfer des Paragraphen 175: Wissenschaftsstadt Darmstadt schreibt Wettbewerb aus

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Die Wissenschaftsstadt Darmstadt will mit einem Mahnmal an die Menschen erinnern, die wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt, misshandelt und getötet wurden. Dazu wird jetzt ein künstlerischer Wettbewerb ausgelobt.

„Es geht um Zehntausende Menschen, denen schlimmstes Unrecht widerfahren ist, die ausgegrenzt wurden, in Konzentrationslager eingesperrt wurden und dort ihr Leben ließen“, sagt Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Die rechtliche Handhabe für dieses Unrecht war der berüchtigte Paragraph 175 des Strafgesetzbuchs, der 1872, im Kaiserreich, eingeführt und tatsächlich erst 1994 ersatzlos gestrichen wurde. Auf fürchterliche und gnadenlose Weise wurde er vor allem während des Nationalsozialismus angewandt – aber auch noch in den folgenden Jahrzehnten war er das Mittel übler Diskriminierung. An die Opfer und ihr Leid wollen wir erinnern.“

Am Wettbewerb für ein Mahnmal zum Gedenken an die Opfer des Paragraphen 175 können sich Künstlerinnen und Künstler bis zum 31. Oktober 2019 beteiligen. Für die Realisierung des Mahnmals stehen 25 000 Euro zur Verfügung.
Das Mahnmal soll alle Menschen würdigen, die wegen ihrer sexuellen Identität im Namen des Volkes diskriminiert, verfolgt, bestraft, geächtet und sogar getötet wurden. Den Opfern und Betroffenen soll mit der Schaffung eines Gedenkortes Respekt und Solidarität erwiesen werden. So steht das Denkmal auch für die Gleichbehandlung und gegen die Diskriminierung aller Menschen, denn vor dem Gesetz sind alle gleich – unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, Hautfarbe, Religion und Herkunft.

„Ein besonderer Dank“, so Oberbürgermeister Partsch, „gilt der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche und dem Verein Vielbunt, die mit der ,Initiative Mahnmal § 175 für Darmstadt‘ zu einer ersten Interessensbekundung und Ideensammlung eingeladen hatten und uns wesentliche Impulse für die weitere Realisierung des Vorhabens gegeben haben. Die Initiative wird auch in der Jury bei der Entscheidungsfindung mitwirken.“

Der Wettbewerb ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe wählt eine Jury aus allen Einreichungen bis zu fünf Entwürfe aus. Die in der engeren Wahl verbliebenen Beiträge werden in der zweiten Stufe ausgearbeitet und öffentlich vorgestellt. Abschließend spricht die Jury eine Empfehlung an die städtischen Gremien aus, welcher Entwurf zur Umsetzung gelangen soll. Die Entscheidung soll dann im Frühjahr 2020 fallen. Der Jury gehören Oberbürgermeister Jochen Partsch, die Vorsitzende des Kulturausschusses, Hildegard Förster-Heldmann, Kulturreferent Dr. Ludger Hünnekens, Martin Benn vom Evangelischen Dekanat Darmstadt-Stadt, Markus Jöckel von der AG Homosexuelle und Kirche, Leon Reinel vom Verein Vielbunt und eine Vertreterin oder ein Vertreter des Berufsverbands Bildender Künstler an.

Die künstlerischen Entwürfe können bis zum 31. Oktober 2019 persönlich oder auf dem Postweg beim Kulturamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt, eingereicht werden. Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen sind im Internet auf  www.darmstadt.de/rathaus/ausschreibungen-bekanntmachungen zu finden, sie können außerdem beim Kulturamt angefordert werden. Die Ausschreibung wird auch auf den Portalen www.bbk-bundesverband.de und www.competitionline.com veröffentlicht.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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