Magistrat beschließt Einführung von Tempo-30 in der Heinrichstraße

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30 km/hDer Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 die Einführung von Tempo-30 ganztags in der Heinrichstraße zwischen Heidelberger- und Nieder-Ramstädter Straße unter Einbeziehung der Hausnummern 106 und 139 zwischen den Einmündungen der Wiener Straße und Gerviniusstraße beschlossen. Zuvor hatte das Regierungspräsidium Darmstadt als obere Straßenverkehrsbehörde der von der Stadt geplanten Maßnahme der Geschwindigkeitsbeschränkung ‚zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen‘ (nach § 45 StVO) zugestimmt.

„Es ist das klare und dringend notwendige Ziel des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt, eine grundsätzliche Ausweitung von Tempo-30-Bereichen zu realisieren, da die positiven Wirkungen von Geschwindigkeitsreduktionen auf Lärm, Luftreinhaltung, Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit klar belegt sind“, erläutern Oberbürgermeister Jochen Partsch und Umweltdezernentin Barbara Akdeniz die Magistratsentscheidung. „Die Heinrichstraße ist eine besonders stark belastete Hauptverkehrsstraße im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit einem DTV (durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke) Wert von über 22.000 Kraftfahrzeugen pro Tag. Durch die mit dem hohen DTV Wert verbundenen Emissionen der Kraftfahrzeuge ergeben sich sowohl lufthygienische Immissionsbelastungen als auch große Lärmbelastungen der Anwohnerinnen und Anwohner. Mit der Einführung von Tempo-30 ganztags in der Heinrichstraße wollen wir daher mit den uns zur Verfügung stehenden Instrumenten auf einer weiteren Hauptverkehrsachse für eine deutliche Verminderung von Lärmemissionen und Schadstoffausstoß sorgen. Aus unserer Sicht wäre natürlich die Einführung von Tempo-30 auf der gesamten Heinrichstraße bzw. bis zum Breslauer Platz wünschenswert gewesen. Dies haben wir beim Regierungspräsidium auch entsprechend beantragt. Leider ist das RP diesem Vorhaben nicht gefolgt. Die nun beschlossene Einführung auf dem benannten Streckenabschnitt ist dennoch ein weiterer wichtiger Schritt.“

Bereits 2011 hatten Berechnungen des Vermessungsamtes bei Tempo 50 nachts Fassadenpegel von über 61 dB(A) ergeben. Durch Reduktion der Regelgeschwindigkeit zwischen 22 und 6 Uhr auf Tempo 30 konnte eine deutliche Minderung der durchschnittlichen Fassadenpegel erreicht werden. Aufgrund der Lärmbelastung und der deutlichen Minderungswirkung der Maßnahme wurde Anfang 2012, damals noch als Pilotprojekt, Tempo 30 zwischen 22 und 6 Uhr auf der Heinrichstraße – zunächst für ein Jahr befristet – eingeführt.

Die Reduktion der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h wurde in der Folge wissenschaftlich durch die Hochschule Darmstadt begleitet. Neben Schallmessungen, Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen wurden auch die Akzeptanz und die subjektiv empfundene Wirksamkeit der Maßnahme bei Anwohnerinnen und Anwohnern über Fragebögen ermittelt. Fazit war, dass die Maßnahme Tempo 30 zwischen 22 und 6 Uhr einzuführen, in jeder Hinsicht positiv zu bewerten ist. Da die Voraussetzungen straßenverkehrsrechtlicher Art vorlagen und die Ergebnisse der Maßnahme als sehr positiv eingeschätzt wurden, wurde die zeitliche Befristung durch die zuständige obere Straßenverkehrsbehörde aufgehoben.

Da sich jedoch nicht nur aufgrund der Lärmbelastung in der Nacht Handlungsbedarf ergab, sondern auch die Lärmbelastung am Tag deutlich höher ist, als das, was als „ortsüblich“ durch die Anwohnerschaft hingenommen werden müsste, wurde nun auch die Beantragung der Ausweisung von Tempo 30 ganztags beim Regierungspräsidium Darmstadt vorangetrieben.

Die Maßnahme wird nun in den kommenden Wochen mit der Aufstellung entsprechender Beschilderung in die Umsetzung gehen.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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