Fahrradfahrer betrunken kontrolliert – Auch Radfahrern droht der Verlust des Führerscheins

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Immer wieder kommt es vor, dass Fahrradfahrer mit deutlich erhöhten Promillewerten von der Polizei kontrolliert werden. Meist geraten die alkoholisierten Radler durch Fahrauffälligkeiten oder Ausfallerscheinungen in den Fokus der Beamten. Dass sie sich dabei im öffentlichen Straßenverkehr bewegen und unter die Straßenverkehrsordnung fallen, scheint einigen nicht bewusst zu sein. Sie gefährden nicht nur ihre Gesundheit oder die Gesundheit anderer Menschen, sondern setzen zudem ihren Führerschein aufs Spiel.

So fiel zum Beispiel eine 38-jährige Frau am frühen Donnerstagmorgen (30.05.19) einer Streife des 3. Polizeireviers auf, als sie auf ihrem Fahrrad in der Frankfurter Straße in Arheilgen unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Ordnungshüter Alkoholgeruch fest, der sich nach einem Atemalkoholtest mit einem Wert von circa 1,8 Promille bestätigte.

Ein 58-jähriger Radfahrer geriet am späten Montagabend (03.06.19) in den Fokus der Beamten der Polizeistation Ober-Ramstadt, nachdem dieser mehrmals auf der Darmstädter Straße in Reinheim auf die Gegenfahrbahn fuhr. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,10 Promille.

In beiden Fällen endete die Fahrt mit einer Blutentnahme bei der Polizei. Zudem wurde in beiden Fällen ein Strafverfahren wegen der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Die Polizei macht in diesem Zusammenhang auf die rechtlichen Konsequenzen für das alkoholisierte Radfahren aufmerksam. Ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille ist das Fahrradfahren verboten. Wer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Rad erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Auch der Verlust des Autoführerscheins, Punkte im Verkehrszentralregister, eine medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz MPU, sowie hohe Bußgelder sind möglich.

Analog zum Autofahren sind schon Sanktionen bei niedrigeren Werten möglich. Strafanzeigen können auch schon ab 0,3 Promille erfolgen, wenn Radfahrer durch ihre Fahrweise oder durch die Gefährdung anderer auffallen.

Auch Fahranfänger müssen mit der Verlängerung der Probezeit rechnen, wenn sie alkoholisiert auf dem Fahrrad auffallen.

Zu beachten ist, dass diese Konsequenzen auch im Falle von Drogenfahrten erfolgen können.

Sollten Sie Zweifel an Ihrer Fahrtüchtigkeit haben, empfiehlt die Polizei das Rad zu schieben oder, wie auch das Auto, stehenzulassen.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen


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