Anreiz für Wohnungsbau und verkehrliche Entlastung im Quartier: Magistrat beschließt Neufassung der Einstellplatzsatzung

Teilen

ParkenDer Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 die Neufassung der städtischen Einstellplatzsatzung beschlossen. Die darin vorgesehene Flexibilisierung der baurechtlichen Vorgaben für die Erstellung von Stellplätzen beim Wohnungsbau ist aus Sicht des Magistrats eine notwendige Reaktion auf die zunehmende Verkehrsbelastung in den Städten sowie ein geändertes Mobilitätsverhalten als auch ein Anreiz für die Schaffung von mehr dringend benötigtem Wohnraum, wie Oberbürgermeister Jochen Partsch erklärt:

„Die Novellierung der Stellplatzsatzung soll mit dazu beitragen, die öffentlichen Räume vom Verkehr zu entlasten und gleichzeitig Anreize für Investitionen in neuen Wohnraum zu setzen. Durch die Flexibilisierung werden die Voraussetzungen für Nachverdichtung verbessert und die Quartiere von unnötigem Kfz-Verkehr entlastet. Als Kostentreiber beim Bau neuer Wohnungen ist die bisher vorgeschriebene Zahl von nachzuweisenden Stellplätzen auch ein Hemmnis für Investoren. Dem wollen wir mit neuen, flexibleren Vorgaben entgegenwirken.“

Mit der neuen Satzung brauchen Bauherren künftig nicht mehr eine grundsätzlich vorgeschriebene Anzahl von Stellplätzen nachweisen, sondern diese richtet sich vielmehr nach der Situation im Quartier. Besteht etwa im Umfeld ein gutes ÖPNV-Angebot, reduziert sich der für eine Baugenehmigung zu erbringende Nachweis entsprechend. Ist im Umfeld bereits Parkraumbewirtschaftung eingeführt, entfällt der Nachweis nach der neuen Satzung ganz, da davon ausgegangen wird, dass der Bauherr dann entsprechend selbst für die den Wohnungen entsprechende Erstellung von Stellplätzen sorgt und so viel wie nötig von alleine entsteht. Zusätzlich kann durch den Nachweis von vier Fahrradabstellplätzen ein PKW-Stellplatz ersetzt werden. Eine weitere Neuerung betrifft diejenigen Bauherren, die den Ausbau eines Kellers oder eines Dachgeschosses beabsichtigen. Nach der alten Satzung mussten auch sie jeweils entsprechend neue Stellplätze auf dem Grundstück nachweisen. Auch dies entfällt nach der Novellierung.

„Grundsätzliches Ziel der Überarbeitung ist die Flexibilisierung und Harmonisierung von tatsächlichem Bedarf und Stellplatznachweis. Künftig soll es keine Verpflichtung zur Errichtung von Stellplätzen mehr geben, wo auch keine gebraucht werden“, erläutert Oberbürgermeister Partsch weiter. „Der Stellplatznachweis darf in einer dynamisch wachsenden und sich verdichtenden Stadt kein limitierender Faktor bei der Erschließung und Bereitstellung von Wohnraum sein.“

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


Teilen