Pfungstadt: Erneut Kind angesprochen – Polizei ermittelt und gibt Verhaltenshinweise

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Nachdem ein 7-jähriger Junge am Mittwoch (01.05.2019) in der Gambrinusstraße von Unbekannten angesprochen worden sein soll (wir haben berichtet), hat die Polizei nach Bekanntwerden des Sachverhaltes umfangreiche Ermittlungen initiiert. Der geschilderte Sachverhalt kann auch nach der Anhörung der beiden Kinder noch nicht abschließend bewertet werden.

Am Freitagnachmittag (03.05.2019) hatte sich eine Mutter mit ihrem 11-jährigen Jungen ebenfalls an die Polizei gewandt. Der Junge, der mit einem Fahrrad unterwegs war, gab an, dass er gegen 14.35 Uhr von zwei Männern im Bereich der Mainstraße angesprochen wurde und ihm ebenfalls Geld angeboten wurde. Im Anschluss seien ihm die Männer noch ein Stück mit einem Fahrzeug gefolgt.

Zivilfahnder konnten im Stadtgebiet von Pfungstadt daraufhin mehrere Autos aufnehmen, die auf die Beschreibung des Jungen passten. Bislang haben sich bei den Überprüfungen keine Hinweise auf eine Straftat ergeben.

Die Polizei nimmt solche Sachverhalte sehr ernst, prüft sie intensiv und leitet entsprechende Maßnahmen ein. In beiden Fällen dauern die Ermittlungen derzeit an.

Zeugen, die Hinweise geben können oder in diesem Zusammenhang verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 06151 / 969-0 zu melden.

Die Polizei kann nachvollziehen, dass solche Meldungen immer zu einer großen Besorgnis und Verunsicherung, insbesondere bei den Eltern, führen. In diesem Zusammenhang geben die Beamten Eltern folgende Verhaltenshinweise, um Kinder auf Situationen dieser Art vorzubereiten ohne zu ängstigen oder die Phantasie anzuregen:

– Legen Sie mit Ihren Kindern Verhaltensregeln für den Schulweg und die Freizeit fest
– Erklären Sie Ihrem Kind, dass es nicht bei Fremden in Fahrzeuge steigen soll und auch von Fremden nichts annehmen soll
– Sobald sich Ihr Kind bedrängt fühlt, soll es laut auf sich aufmerksam machen und um Hilfe rufen
– Treffen Sie Absprachen, wer das Kind abholen darf und mit wem das Kind mitgehen darf
– Loben Sie Ihr Kind dafür, wenn es sich Ihnen anvertraut
– Stellen Sie in einem ruhigen Tonfall offene Fragen über den Ablauf der Geschehnisse. Geben Sie dem Kind keine Details oder Sachverhalte vor (zum Beispiel: Und was ist dann passiert? Was hat xy danach gemacht?)
– Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit der Polizei auf

Besonders wichtig ist der Polizei, dass jeder Verdachtsfall unverzüglich gemeldet wird. Nur so kann die Polizei zeitnah reagieren und entsprechende Maßnahmen treffen.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen


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