Radentscheid: Wissenschaftsstadt Darmstadt erachtet Bürgerbegehren für unzulässig

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FahrradDer Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner jüngsten Sitzung das Bürgerbegehren „Radentscheid“ inhaltlich für unzulässig erachtet. Zugleich kündigte der Magistrat ein „Sonderprogramm Investition Radverkehrsförderung (4×4 Rad)“ an, das für zunächst vier Jahre Investitionen von jeweils 4 Millionen Euro vorsieht. Dies gaben Oberbürgermeister Jochen Partsch und Baudezernentin Barbara Boczek in einer Pressekonferenz am heutigen Donnerstag, 28. Juni 2018, bekannt. Beide werden ermächtigt, mit Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens Gespräche zu führen, um gemeinsam auszuloten, welche der im Radentscheid angestrebten Ziele im welchem Zeitrahmen und zu welchen Kosten umgesetzt werden können.

„Auch wenn es nicht zum Bürgerentscheid kommt, wollen wir wesentliche Inhalte des Bürgerbegehrens auf die Straße bringen“, erklärte Oberbürgermeister Partsch. „Darmstadt verfolgt aus der Erkenntnis heraus, dass der motorisierte Individualverkehr in Großstädten reduziert werden muss – was letzte Woche auch vom Deutschen Städtetag erneut gefordert wurde -, eine radfördernde Politik. Die Ziele der Initiatoren des Bürgerbegehrens sind prinzipiell auch unsere Ziele. Gemeinsam wollen wir jetzt ermitteln, was sich davon realistisch verwirklichen lässt.“

Das Bürgerbegehren zählte sieben Ziele auf, die Gegenstand eines Bürgerentscheids sein sollen: Planungen nach dem Stand der Technik, fünf Kilometer Radwege an Hauptstraßen pro Jahr, drei sichere Kreuzungen pro Jahr, fünf Kilometer attraktive Nebenstraßen pro Jahr, effektive Mängelbeseitigung, fünfzig Bordsteinabsenkungen pro Jahr, zehn Gehweg-Aufpflasterungen pro Jahr. Dieses Begehren wurde bis zum 20. Juni 2018 durch 11 520 Unterschriften unterstützt. Davon waren 9326 gültig und 2194 ungültig, das gesetzlich vorgeschriebene Quorum (3347 Unterschriften) war somit ebenso wie weitere formelle Anforderungen erfüllt.

Gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) muss ein Bürgerbegehren mit einem Kostendeckungsvorschlag (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sowie Folge- und Unterhaltungskosten) versehen sein. Das Bürgerbegehren beziffert die jährlichen Kosten zur Erreichung seiner Ziele auf 2,6 Millionen Euro, differenziert aber weder nach den Zielen noch nach Art der Kosten, was als rechtlicher Mangel einzuschätzen ist. Zudem summieren sich die tatsächlichen Kosten der im Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen nach Berechnungen des Baudezernats auf 5 bis 6 Millionen Euro pro Jahr. Schließlich weisen auch die Vorschläge des Bürgerbegehrens, wie die vermuteten Kosten gedeckt werden sollen, nach Ansicht des Magistrats Mängel auf – sie beziehen sich, wie die Finanzverwaltung darstellt, zum Beispiel auf Haushaltsbereiche, die nicht den nötigen finanziellen Spielraum aufweisen, oder auf Förderprogramme, die nicht im nötigen Umfang aktivierbar wären.

„Wir haben das Bürgerbegehren wohlwollend geprüft. Unterm Strich ist jedoch festzuhalten, dass die Modalitäten der Finanzierung, so wie sie hier vorgeschlagen werden, nicht darstellbar sind“, erklärte OB Partsch. „Wegen dieser Mängel empfehlen wir der Stadtverordnetenversammlung, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären und den Radentscheid nicht durchzuführen. Unsere Rechtsauffassung hat der Hessische Städtetag in einer Stellungnahme ausdrücklich bekräftigt und bestätigt.“

Unabhängig davon begrüßt der Magistrat grundsätzlich die Ziele des Bürgerbegehrens. Oberbürgermeister Partsch und Stadträtin Boczek werden daher mit Vertretern des Bürgerbegehrens darüber sprechen, welche Wünsche und Forderungen sich wo und wie umsetzen lassen. „Dabei wollen wir gemeinsam ein Gesamtkonzept mit allen für den Radverkehr wichtigen Themenfeldern entwickeln. Daraus werden dann Projekte priorisiert, konkrete Zeitpläne erarbeitet und reelle Kosten ermittelt“, betonte Baudezernentin Barbara Boczek. „Die unterschiedlichen Verkehrsträger (Fußgänger, Radfahrer, Straßenbahnen und Busse, Autos) sind in Einklang zu bringen.“ Als Moderator hat sich der Bundesgeschäftsführer des ADFC, Burkhard Stock, zur Verfügung gestellt.

Wesentliche Ziele des Bürgerbegehrens wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit einem „Sonderprogramm Investition Radverkehr (4×4 Rad)“ weiterverfolgen, das zunächst für die kommenden vier Jahre Aufwendungen von 4 Millionen Euro jährlich in Baumaßnahmen zugunsten des Radverkehrs vorsieht. Um den Planungsprozess zu beschleunigen, wird es dazu auch vier neue Vollzeit-Stellen in der Bauverwaltung geben, zwei davon ab 2019, zwei ab 2020. „Planung und Bau wollen wir in einem konsultativen Beteiligungsmodell umsetzen, das durchaus als neues Governance-Modell angesehen werden kann“, sagte Oberbürgermeister Jochen Partsch, „gemeinsam mit den Initiatoren des Radentscheids und darüber hinaus mit allen an einer zukunftsfähigen Mobilitätspolitik orientierten Bürgerinnen und Bürgern.“

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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