Landesentwicklungsplan: Wissenschaftsstadt Darmstadt fordert mehr Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm

Teilen

FlugzeugNun endete die Abgabefrist für Stellungnahmen zur geplanten 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000. Auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat eine solche Stellungnahme abgegeben.
Da der Landesentwicklungsplan (LEP) auch umfangreiche Aussagen zur Funktion und Bedeutung des Frankfurter Flughafens und des resultierenden Fluglärms enthält, wurde in der Stellungnahme von städtischer Seite aus hier ein Schwerpunkt gesetzt.

So wurde die geplante Verankerung der Lärmobergrenze im LEP sowie die Aufstellung eines entsprechenden Lärmminimierungsplanes alle 5 Jahre seitens der Stadt Darmstadt in der Stellungnahme ausdrücklich begrüßt. Seit dem Jahr 2016 wird hierbei auf Initiative des Hessischen Wirtschaftsministeriums an einen Konzept zur Einführung einer solchen Lärmobergrenze am Flughafen Frankfurt gearbeitet, welche die Lärmauswirkungen des Flughafens unterhalb der Prognosen für den Endausbau mit 701.000 Flugbewegungen begrenzen soll.
„Wir sind überzeugt, dass die infrastrukturelle Bedeutung des Flughafens Frankfurt für die Entwicklung der Metropolregion Frankfurt Rhein-Main, stärker als bisher mit der Berücksichtigung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger und der Städte und Kommunen in eine Balance gebracht werden muss. Zu der Herausstellung der wirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens im LEP wurde daher kritisch angemerkt, dass sich hierdurch der Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm nicht verschlechtern darf“, erläutert dazu Umweltdezernentin Barbara Akdeniz und führt weiter aus: „Nicht zuletzt die NORAH-Studie hat gezeigt, wie wichtig der Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm ist. Das Schutzniveau darf auf keinen Fall abgesenkt werden, sondern muss im Gegenteil weiter erhöht werden, beispielsweise durch eine Ausweitung des Nachtflugverbotes auf die Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr.“

Auch der vor einigen Tagen erschienene Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtes hatte die Bedeutung einer solchen erweiterten Nachtruhe nochmals herausgestellt.

„Vor dem Hintergrund des zunehmenden Anteils von Billigfluggesellschaften am Frankfurter Flughafen muss die Frage nach dem Interessenausgleich zwischen den Belangen der Luftfahrtindustrie und dem Schutz der stark belasteten Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des Flughafens ständig neu gestellt werden. Der Schutz der Bevölkerung muss hierbei Vorrang haben“, schließt Akdeniz ab.

Nach der Sichtung der eingegangenen Stellungnahmen durch das für den LEP zuständige Hessische Wirtschaftsministerium, ist vorgesehen, dass die Landesregierung über die Ergebnisse der Beteiligung noch 2017 entscheiden wird.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


Teilen