Durchsuchungen und Festnahme

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In einem Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamts wegen des Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§§ 129b Abs. 1, 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB) und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) haben Beamte des Hessischen Landeskriminalamts in den frühen Morgenstunden am 1. Februar 2017 insgesamt 54 Objekte Wohnungen, Geschäftsräume und Moscheen) in Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Darmstadt, Limburg, Wiesbaden, im   Landkreis Offenbach, Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Marburg-Biedenkopf und im Main-Taunus-Kreis durchsucht und einen dringend Tatverdächtigen festgenommen.

Der Ermittlungskomplex richtet sich gegen insgesamt 16 Beschuldigte im Alter zwischen 16 und 46 Jahren. Hauptbeschuldigter ist ein 36-jähriger tunesischer Staatsangehöriger, der dringend verdächtig ist, seit August 2015 u.a. als Anwerber und Schleuser für die ausländische terroristische Vereinigung, die sich selbst „Islamischer Staat (IS)“ nennt, tätig geworden zu sein und ein Netzwerk an Unterstützern aufgebaut zu haben, u.a. mit dem Ziel, einen Terroranschlag in Deutschland zu verüben. Nach den bisherigen Erkenntnissen befand sich die Anschlagsplanung noch in einer frühen Phase, insbesondere stand noch kein konkretes Anschlagsziel fest.

Gegen den 36-jährigen Tunesier hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 26.01.2017 Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung erlassen. Er wurde gegen 4:00 Uhr in Frankfurt am Main von Einsatzkräften des Hessischen Landeskriminalamts widerstandslos festgenommen und wird dem Ermittlungsrichter beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Verkündung des Haftbefehls vorgeführt.

Quelle: Hessisches Landeskriminalamt


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