Wissenschaftsstadt Darmstadt weist zwei Freilaufflächen für Hunde aus

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Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist dem Wunsch von Hundehaltern und Hundehalterinnen nachgekommen und hat zunächst zwei Flächen im Stadtgebiet als Freilaufflächen für die Vierbeiner freigegeben. Auf einer ehemaligen Pferdekoppel an der Kastanienallee im Bürgerpark sowie auf der östlich, zwischen Hecke und Mauer, liegenden Wiese auf der Höhe des mittleren Parterres der Orangerie ist der Leinenzwang ab sofort aufgehoben. Die Grünflächendezernentin der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Barbara Akdeniz, hat am Dienstag (25.10.16) die Fläche im Bürgerpark offiziell freigegeben.

„Mit den beiden Flächen ohne Leinenzwang haben wir Areale in der Stadt schaffen können, auf dem sich die Hunde unter Aufsicht ihres Frauchens oder Herrchens frei bewegen und mit Gleichgesinnten austoben können. Wir kommen damit einem Anliegen vieler Bürgerinnen und Bürgern nach, die sich Auslaufwiesen für ihre Hunde gewünscht haben. Hunde bestimmter Rassen ohne Befreiung von der Anleinpflicht dürfen sich jedoch weiterhin nicht frei im öffentlichen Raum bewegen. Bei den Rasenarealen haben wir auf eine Einzäunung aufgrund der klar definierten Flächenlage verzichtet. An beiden Flächen werden Schilder mit dem Hinweis zu finden sein, dass Hundekot durch die Besitzer zu entsorgen ist, was mit und ohne Anleinpflicht selbstverständlich sein sollte“, betont Stadträtin Akdeniz.

Für die Instandhaltung der neuen Hundefreilaufflächen wird das Grünflächenamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt künftig eine intensivere Pflege vornehmen und die Wiesen regelmäßig mähen. Stadträtin Barbara Akdeniz weist auf folgendes hin: „Die städtische Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen, der öffentlichen Kinderspielplätze und zum Schutze der Straßenbäume gibt unter anderem vor, dass in öffentlichen Grünanlagen Hunde an einer kurzen Leine geführt und von Rasenflächen und Bepflanzungen fern zu halten sind. Diese Vorgabe ist notwendig, da die städtischen Park- und Grünanlagen gerade für die umliegenden Wohngebiete wichtige Erholungsfunktionen übernehmen, von vielen Menschen durchquert und aufgesucht werden. Sie unterliegen insgesamt einer hohen Nutzungsdichte. Eine Lockerung der bestehenden Anleinpflicht, zum Beispiel in den Morgen- und Abendstunden, ist nicht beabsichtigt, zumal es in den vergangenen Monaten zahlreiche Bürgerbeschwerden über nicht angeleinte Hunde in Grünanlagen gab.“

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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