Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt neuen Mietspiegel 2016

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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Stadtverordnetenversammlung haben kürzlich den neuen Mietspiegel 2016 für Darmstadt beschlossen. Dem vom Institut Wohnen und Umwelt (IWU) auf der Grundlage des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte fortgeschriebenen Spiegel hatte die Mietspiegelkommission unter Vorsitz von Wohnungsdezernentin Barbara Akdeniz zuvor bereits am 18. April 2016 zugestimmt. Bei der Fortschreibung hatte das IWU die prozentuale Änderung der Verbraucherpreise berechnet und die Tabellenwerte der Tabellen 1a und 1b des Mietspiegels mit dieser Änderungsrate multiplizierte. Der Multiplikationsfaktor betrug dabei 1,0105.

In der Kommission vertreten sind der Mieterbund Darmstadt, Region Südhessen e.V., Haus & Grund Darmstadt e.V., das Amtsgericht – Zivilabteilung und die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Immobilienwerte.

Wohnungsdezernentin Akdeniz dazu: „Darmstadt profitiert vom verstärkten Zuzug von Familien, Studierenden oder auch Einzelpersonen. Bezahlbaren Wohnraum vorzuhalten ist daher eine wichtige Aufgabe der Stadtgesellschaft. Der qualifizierte Mietspiegel trägt hier zur Klarheit bei und hat sich in der Praxis bewährt“, erläutert Wohnungsdezernentin Barbara Akdeniz. „Ich bin überzeugt, dass der Darmstädter Mietspiegel sowohl bei Mietneuabschlüssen als auch Bestandsmietverträgen dazu beiträgt, den sozialen Frieden zwischen den Partnern auf dem Darmstädter Wohnungsmarkt zu wahren.“

Nach Paragraf 558d, Absatz 2 BGB sind qualifizierte Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte dieser Fortschreibung zugrunde gelegt werden. Der Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete und soll von Vermietern und Mietern genutzt und angewandt werden. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, um Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien, die sich aus Unkenntnis des Mietpreisgefüges ergeben können, zu vermeiden, Kosten der Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Er dient auch als Grundlage für die Berechnung der Angemessenheitsgrenzen im Bereich des SGB II und SGB XII.

Der bisher gültige Darmstädter Mietspiegel wurde 2014 vom Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen und gilt aufgrund seiner wissenschaftlichen Basis (Stichprobe) als qualifizierter Mietspiegel.

Der neue Mietspiegel ist ab sofort im Internet unter https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/wohnen/ abrufbar. Weitere Informationen und Beratung zum Mietspiegel gibt es beim Amt für Wohnungswesen der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter der Rufnummer 06151/13-2796.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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