Wissenschaftsstadt Darmstadt hält auch nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt an der erlassenen Allgemeinverfügung fest

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FußballNach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt zur Allgemeinverfügung der Wissenschaftsstadt Darmstadt bezüglich des Innenstadt-Verbots für Fans des Fußball-Bundesligisten Eintracht Frankfurt hat der Bürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Rafael Reißer, entschieden, an der Allgemeinverfügung festzuhalten. Eine Beschwerde der Wissenschaftsstadt beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel schließt Reißer aus.

Bürgermeister Reißer: „Die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen basieren auf einer lediglich vorläufigen, summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie einer Abwägung des öffentlichen Vollzugsinteresses mit dem geltend gemachten Individualrechtsschutzinteresse. Ich kann die vom Verwaltungsgericht Darmstadt vorgenommenen Prüfungen und Abwägungen nur bedingt nachvollziehen. So gesteht das Gericht der Stadt zwar zu, legitim Zwecke zu verfolgen, insbesondere die Verhinderung von Straftaten und anderweitigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Auch spricht nach Auffassung der Verwaltungsrichter vieles dafür, dass es am Spieltag zu Gewalttätigkeiten und Rechtsgutverletzungen durch sogenannte Problemfans kommen wird. Vor diesem Hintergrund vermag ich es jedoch nicht nachzuvollziehen, dass das Gericht das ausgesprochene Aufenthaltsverbot für nicht geeignet hält, den legitimen Zweck der Gefahrenabwehr zu erreichen. Dies sehen Polizei und wir als Stadt anders. Deshalb soll die Allgemeinverfügung nicht aufgehoben werden“, erklärte Reißer im Rahmen einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz. Ich bin mir in diesem Zusammenhang auch sicher, dass die Polizei im Einzelfall mit dem nötigen Fingerspitzengefühl vorgehen wird“, so Reißer abschließend.

Gegen die Allgemeinverfügung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hatten insgesamt 7 Personen Widerspruch erhoben und einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Darmstadt beantragt. In einem Fall wurde der Antrag abgelehnt. 6 Antragsteller hatten mit ihrem Antrag Erfolg. Das Verwaltungsgericht Darmstadt stellte in diesen Fällen die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her, sodass die Allgemeinverfügung in Bezug auf diese Antragsteller keine Wirkung entfaltet. „Gekippt“ ist die Allgemeinverfügung damit jedoch keineswegs. In Bezug auf alle anderen potenziellen Adressaten entfaltet diese vielmehr weiterhin uneingeschränkte Wirkung.

Auf der Einlegung von Beschwerden gegen die 6 Einzelfallentscheidungen will die Stadt verzichten. Die 6 Antragsteller haben in ihren jeweiligen Verfahren plausible Gründe für einen beabsichtigten Aufenthalt in Darmstadt glaubhaft gemacht. Eine konkrete Gefahr geht von ihnen nach Einschätzung der Gefahrenabwehrbehörde derzeit nicht aus.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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