Neuer Luftreinhalteplan des Landes für Darmstadt

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UmweltzoneDer neue Luftreinhalteplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist mit seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen Ende September 2015 in Kraft getreten. Damit verbunden sind die Einführung einer Umweltzone und eine Ausweitung des Lkw-Durchfahrtsverbotes; beides tritt zum 01. November 2015 in Kraft. Darmstadts Bau- und Verkehrsdezernentin Cornelia Zuschke: „Die Einrichtung der Umweltzone und die Ausweitung des LKW-Fahrverbotes sind Kernelemente des Luftreinhalteplans des Landes Hessen für Darmstadt. Beide Maßnahmen zusammen mit anderen wichtigen Maßnahmen, wie etwa Verkehrsverflüssigung, weitere Förderung des Radverkehrs, weitere Sanierung der Straßen und Ausbau von Car-Sharing, werden es möglich machen, die Gebote des Umweltschutzes mit denen der Gesundheitsvorsorge für die Darmstädterinnen und Darmstädter zu verbinden“.

Die Umweltzone wird das komplette Stadtgebiet umfassen, wobei die Erreichbarkeit der Bereiche nördlich Darmstadts über die A5 und die B3 sichergestellt ist, ohne die Umweltzone durchqueren zu müssen. Die Erreichbarkeit Pfungstadts über die A5 und die B426 ist ebenfalls sichergestellt. Außerdem ist die Gebietsabgrenzung im Süden so vorgesehen, dass eine Südumfahrung in die Landkreise möglich bleibt. Mit der Einführung der Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge, die über eine grüne Plakette oder die über eine Ausnahmegenehmigung der Städte Frankfurt, Mainz, Wiesbaden oder Offenbach zur Einfahrt in die Umweltzone verfügen, in die Umweltzone einfahren. Hierzu wurde ein Verwaltungsabkommen mit diesen Städten zur gegenseitigen Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen getroffen.

Auch die Ausweitung des Lkw-Durchfahrtsverbotes ist in Kraft. Diese unterbindet die direkte Verbindung zwischen der Achse B26, der BAB A5 / BAB A67. Die Lkw-Durchfahrtsverbotszone in der vorgesehenen Form verbessert die lufthygienische Situation für die in Darmstadt lebenden und arbeitenden Menschen, und zwar nicht nur in der Hügelstraße, sondern auch in den anderen Belastungspunkten, wie etwa Kasinostraße, Rhönring und Landgraf-Georg-Straße. Grundlage der Ausweitung des Lkw-Durchfahrtsverbotes war ein im Auftrag des Landes Hessen erstelltes Gutachten, das ergab, dass 65 Prozent des LKW-Verkehrs kein Ziel – oder/ Quell- Verkehr nach oder aus Darmstadt ist: Nur 30 Prozent des LKW-Verkehrsaufkommens hat seinen Start- oder Zielort in Darmstadt, der Verkehr über die B26 kommt zu 90 Prozent nicht aus Darmstadt.

„Da ein ganztägiges LKW-Durchfahrtsverbot in Darmstadt Auswirkungen auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg haben wird und entsprechende Umfahrungsstrecken festzulegen sind, haben wir gemeinsam mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg ein weiteres Verkehrsgutachten beauftragt, um auch die Auswirkungen einer Ausweitung der LKW-Durchfahrtsverbotszone in der Innenstadt der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg und den Odenwaldkreis herausarbeiten zu lassen. Ergebnis des Gutachtens war, dass die Ausweitung des LKW-Durchfahrtsverbotes eine Mehrbelastung der B 426, L3104 und L3115 zur Folge hat, für die B26, die B449 und die B3 Süd wird eine Entlastung prognostiziert. Da die Rechtslage jedoch nach Aussage des zuständigen Umweltministeriums keine großen Spielräume lässt, haben sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Kommunen darauf verständigt, regionale Spezifika einfließen zu lassen, um hier keine existentiellen Konflikte aufkommen zu lassen. Insgesamt gesehen ist es uns gelungen, eine faire Diskussion zu führen, um die Vorgaben des Landes zu erfüllen“, erläutert Darmstadts Bau- und Verkehrsdezernentin. Für das Gewerbegebiet Roßdorf soll aufgrund der besonderen Situation eine Regelung getroffen werden, die die Umweltzone im Bereich der B26 bis in Höhe K141 (Ampelanlage) zurücknimmt, um den LKW die Möglichkeit zu geben, über die B26 in das Gewerbegebiet Roßdorf West ein- und auszufahren, ohne den Ortskern von Roßdorf zu tangieren. Die Einhaltung der Fahrverbote wird durch Landes- und Kommunalpolizei überwacht. Zudem wird geprüft, ob und welche der im Stadtgebiet aufgestellten Blitzersäulen in die Überwachung eingebunden werden können. Auch parkende Fahrzeuge werden von der Kommunalpolizei auf das Vorhandensein der grünen Plakette überprüft werden. Informationen zur Umweltzone, eine genaue Auflistung der ausnahmefähigen Kraftfahrzeuge und Maschinen sowie die Voraussetzungen, die für einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung erfüllt sein müssen, können einem Merkblatt entnommen werden, das unter www.darmstadt.de/luftreinhaltung zu finden ist und auch in den Bezirksverwaltungen Arheilgen, Wixhausen und Eberstadt sowie im Bürgerinformationszentrum im Neuen Rathaus, Luisenplatz 5 A ausliegt.

Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig: Telefon 06151 / 13-2122, Telefax 06151/ 13-4425, E-Mail ag-umweltzone [at] darmstadt.de Auskünfte bei sonstigen Fragen gibt es beim Umweltamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter den Telefonnummern 06151 / 13-3313.

Hintergrundinformation:
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat 2012 in seinem Urteil zum Luftreinhalteplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt festgestellt, dass in Darmstadt sämtliche Maßnahmen zur Reduktion der Schadstoffbelastung zu ergreifen sind, um die Situation zu verbessern – ungeachtet der dadurch entstehenden Kosten. In zweiter Instanz wurde dieses Urteil im September 2013 vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigt, und neben umfangreichen Ausführungen zur Klagebefugnis von Umweltverbänden festgestellt, dass das Land Hessen einen Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Darmstadt aufzustellen hat, der sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt. Im Nachgang zu diesem Urteil hat das Land Hessen ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen eines neuen Luftreinhalteplans und mögliche zusätzliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung detailliert anhand der Auswertung neuester Verkehrszählungen im Stadtgebiet und der vom Ministerium durchgeführten LKW-Befragungen berechnen sollte. Dazu gehörte von Beginn an die Einrichtung einer Umweltzone einschließlich der Ausweitung eines bestehenden LKW-Durchfahrtsverbotes.


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