Hessisches Verkehrsministerium greift Anregung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum nächtlichen Lärmschutz an der Autobahn 5 auf

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Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist mit ihrem Vorschlag einer Geschwindigkeitsbeschränkung für einen stärkeren Lärmschutz der Anwohner an der Autobahn 5 im Bereich der Siedlung Tann beim Hessischen Verkehrsministerium auf offene Ohren gestoßen. So befürwortet das Ministerium eine Beschränkung von 130 auf 100 km/h in der Nacht für den genannten Bereich und hat die zuständige Verkehrsbehörde Hessen Mobil gebeten, die Begrenzung für Pkw anzuordnen. Vorausgegangen war ein Schreiben der Darmstädter Verkehrsdezernentin Cornelia Zuschke an den Hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir im Juni 2015.

Verkehrsdezernentin Zuschke zeigt sich erfreut über den Erfolg der Initiative: „Mit der angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung möchten wir für die Anwohner der Siedlung Tann im Bereich der Autobahn 5 eine spürbare Lärmreduktion und damit vor allem eine Entlastung in den für die körperliche Regeneration so wichtigen Nachtstunden erzielen. Die A5 verläuft entlang einiger Wohngebiete im Süden Darmstadts, so etwa im Stadtteil Eberstadt, in mittleren Bereich entlang der Heimstättensiedlung und im nördlichen Bereich am Wohngebiet Siedlung Tann. Bereits die Lärmkartierung 2012 des Landes Hessen verdeutlicht die erhebliche Belastung dieser Wohngebiete. Im Zuge der Aufstellung des neuen Lärmaktionsplanes für Darmstadt haben wir wiederholt Beschwerden aus den Wohngebieten erhalten. In meinem Schreiben habe ich daher gebeten zu prüfen, ob die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm für den Bereich der Autobahn A5 bis zum Autobahnkreuz aus Lärmschutzgründen für Lkw als Hauptverursacher auf 60 km/h und für Pkw auf 100 km/h festgesetzt werden kann“, so die Verkehrsdezernentin. Gleichzeitig habe sie, für den Fall, dass aus Gründen des Verkehrsflusses einer solchen Reduktion ganztags nicht entsprochen werden könne, gebeten zu prüfen, ob eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung in den Nachtzeiten von 22 bis 6 Uhr möglich sei. Dies hat das Ministerium nun bestätigt.

In den anderen Wohngebieten ist eine derartige Regelung jedoch nicht möglich, wie Cornelia Zuschke erläutert: „Für den Bereich der Heimstättensiedlung und den Bereich von Darmstadt-Eberstadt sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen leider nicht gegeben, da die in Hessen maßgeblichen Richtwerte sowohl am Tag als auch in der Nacht deutlich unterschritten werden. Das ist zwar schade, dennoch war es einen Versuch wert.“ Laut Verkehrsministerium ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen nur möglich, wenn die in Hessen maßgeblichen Auslösewerte von 67 dB(A) am Tag beziehungsweise 57 dB(A) in der Nacht an mehreren Gebäuden in der Nacht überschritten werden. Dies ist nur im Bereich der „Siedlung Tann“ der Fall.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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