Katzenschutzverordnung für das Darmstädter Stadtgebiet

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KatzeDer Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom Mittwoch (22.07.15) den Erlass einer Katzenschutzverordnung für das Darmstädter Stadtgebiet erlassen. Die neue Rechtsverordnung sieht vor, dass Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen sowie registrieren lassen müssen. Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mikrochips oder der Tätowierung der Name und die Anschrift der Halterin oder des Halters in das kostenfreie Haustierregister von Tasso e. V. eingetragen werden. Dies gilt jedoch nicht für weniger als fünf Monate alte Katzen. Auch für Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden. Wer seine Katze nicht kastrieren oder kennzeichnen und registrieren lässt, begeht mit Inkrafttreten der neuen Verordnung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet wird. Die Verordnung tritt nach Unterzeichnung durch Oberbürgermeister Jochen Partsch und mit der folgenden öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ziel der neuen Rechtsverordnung ist vor allem die Verbesserung der Situation der Katzen in der Stadt, wie der für deren Ausarbeitung zuständige Bürgermeister und Ordnungsdezernent der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Rafael Reißer, erklärt: „Mit der neuen Verordnung vollziehen wir einen richtigen und wichtigen Schritt hin zu einer deutlichen Minderung des Leids der Katzen in unserer Stadt. Ich freue mich daher außerordentlich, dass wir nach langen und intensiven Gesprächen und Abstimmungen mit dem Tierschutzverein nun eine Regelung beschließen konnten, mit der wir der stetig steigenden Population herrenloser Katzen Herr werden und einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz leisten können. Darmstadt ist damit die erste hessische Stadt, die von der Möglichkeit Gebrauch macht, eine Katzenschutzverordnung nach dem Tierschutzgesetz zu erlassen, weswegen wir mit dem Erlass auch eine Vorreiterrolle in Hessen übernehmen“, so Reißer.

Dem Magistratsbeschluss voran gegangen waren verschiedene gesetzliche Anpassungen des Landes Hessen und dem Bund. Mit dem am 13. Juli 2013 in Kraft getretenen 3. Änderungsgesetz zum Tierschutzgesetz wurden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten sowie eine Kennzeichnung und Registrierung von Katzen, die unkontrolliert freien Auslauf haben können, vorzuschreiben. Gemäß Tierschutzgesetz können die Landesregierungen die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen, wovon die hessische Landesregierung durch Erlass der Delegationsverordnung vom 24. April 2015 Gebrauch gemacht hat. Mit der am 30. April veröffentlichten Delegationsverordnung wurden in den kreisfreien Städten die Oberbürgermeister, in den übrigen Gemeinden die Gemeindevorstände oder Magistrate, zum Erlass entsprechender Katzenschutzverordnungen ermächtigt.

Schon vor Inkrafttreten der neuen Regelung wurden zwischen dem Tierschutzverein Darmstadt und Umgebung e. V. auf der einen Seite und Bürgermeister Rafael Reißer sowie dem Bürger- und Ordnungsamt und dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz auf der anderen Seite intensive Gespräche über den Erlass einer solchen Rechtsverordnung geführt. Unterstützt durch mehrere Tierschutzorganisationen und unter Hinweis auf eine stetig ansteigende Population herrenloser Katzen und die damit verbundenen tierschutz- und gefahrenabwehrrechtlichen Probleme, hat sich der Tierschutzverein dabei für die Einführung einer Registrierungs- und Kastrationspflicht für frei laufende Katzen ausgesprochen, welche die Wissenschaftsstadt Darmstadt nun umsetzt.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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