Tarifabschluss an der TU Darmstadt – Zweimal 2,2 Prozent mehr Gehalt für Tarifbeschäftigte

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AtheneDie Technische Universität Darmstadt und die Gewerkschaften ver.di und GEW haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Die rund 4.400 Tarif-Beschäftigten der TU Darmstadt erhalten rückwirkend zum 1. März dieses Jahres 2,2 Prozent mehr Gehalt, ab 1. April 2016 steigen die Gehälter nochmals um denselben Prozentwert, wobei Beschäftigte der unteren Entgeltgruppen 2 bis 5 in 2016 eine Gehaltsanhebung von mindestens 84 Euro im Monat erhalten. Die Steigerung in den Entgeltgruppen 6 bis 9 beträgt mindestens 76 Euro.

Die Vergütungen für die Auszubildenden der TU Darmstadt steigen rückwirkend zum 1. März 2015 um monatlich 30 Euro; ab April 2016 erhöht sich das monatliche Ausbildungsentgelt nochmals um 32 Euro. Zusätzlich wird den Auszubildenden im zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils ein freier Tag zur Prüfungsvorbereitung gewährt. Ferner bleibt es bei der „verantwortungsvollen“ Übernahmepraxis der TU Darmstadt in ein Beschäftigungsverhältnis nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung: Die Universität wirkt unabhängig von der Abschlussnote auf eine unbefristete Übernahme von Auszubildenden hin, sofern ihre Berufe an der TU Darmstadt nicht über Bedarf ausgebildet wurden.

Im Tarifvertrag der TU Darmstadt sind auch weitere Verbesserungen für Beschäftigte enthalten, die etwa kranke Kinder betreuen oder über einen längeren Zeitraum Pflege- oder Elternzeit nehmen: Dies wirkt sich nicht nachteilig auf die an Dienstjahren orientierte Stufenlaufzeit aus.

Die Tarifvertragsparteien verständigten sich darüber, in einer Arbeitsgruppe die Gespräche zum Thema „Befristete Arbeitsverhältnisse“ fortzusetzen. Ziel ist es zu prüfen, ob und wenn ja, welche Vereinbarungen gegebenenfalls außerhalb eines Tarifvertrages getroffen werden sollten. Die Arbeitsgruppe wird auch die Beschäftigungsbedingungen von studentischen Hilfskräften erörtern.

Zufrieden mit diesen Absprachen und mit den Tarifvereinbarungen insgesamt zeigte sich der Kanzler der TU, Dr. Manfred Efinger. „Die Verhandlungen verliefen zielführend und in konstruktiver Atmosphäre und waren geprägt von einem klaren Einigungswillen.“

Seit der Verabschiedung des TU-Darmstadt-Gesetzes im Jahr 2009 nimmt die TU Darmstadt Arbeitgeberfunktion und Dienstherreneigenschaft für ihre Beschäftigten wahr. Das Gesetz sichert der TU als Modell-Universität eine weitgehende Autonomie zu, im Rahmen derer die TU auch hauseigene Tarifverträge aushandelt.

Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

Quelle: TU Darmstadt


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