Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt Leitlinien zur Bürgerbeteiligung

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Neues RathausDer Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am Mittwoch (18.02.15) Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an städtischen Planungen und Vorhaben beschlossen. „Mit der Verabschiedung der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die kommunale Bürgerbeteiligungskultur in Darmstadt langfristig gestärkt. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Planungen und Vorhaben der Stadt ist uns ein zentrales Anliegen. Allen Menschen, die in Darmstadt leben oder arbeiten, soll künftig noch qualitätsvoller als bisher die Möglichkeit zur Mitgestaltung und Teilhabe gegeben, unabhängig von Geschlecht, sozialer und kultureller Herkunft, Alter, Bildung, Behinderung, Religion und Einkommen“, erläutert Oberbürgermeister Jochen Partsch. Die repräsentative Demokratie werde so durch frühe freiwillige Bürgerbeteiligungsangebote ergänzt: „Die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung sind die Spielregeln, auf dem die Beteiligung der Bürgerschaft bei städtischen Vorhaben und Projekten basiert. Wir alle gewinnen, wenn wir früh breite Meinungsbilder und Einschätzungen zu städtischen Planungen erhalten. Mit einer qualitätsvollen Bürgerbeteiligung können wir eine Verbesserung der Aufgabenerfüllung erreichen.“

Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Erarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung vom März 2013 wurde ein mit Vertretungen von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung besetzter Arbeitskreis Bürgerbeteiligung eingerichtet, dieser ist der Mittelpunkt des Erarbeitungsprozesses, die jetzt vom Magistrat beschlossenen Leitlinien zur Bürgerbeteiligung basieren auf den Empfehlungen dieses Arbeitskreises. In den Leitlinien festgelegt sind Rahmenregelungen zum Anwendungsbereich, zum Ablauf und zur Durchführung von Bürgerbeteiligungen, zur Erstellung von Bürgerbeteiligungskonzepten und zur Entscheidung über Beteiligungen. Die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung werden auf städtische Vorhaben angewendet, die in der Zuständigkeit von Stadtverordnetenversammlung und Magistrat liegen und in eine Vorhabenliste aufgenommen werden. Mit der Vorhabenliste wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen strukturierten, öffentlich zugänglichen Plan vorlegen, der es allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich einfach und schnell über die geplanten Vorhaben in der Stadt zu informieren und darauf aufbauend Anregungen zur Durchführung von freiwilliger Bürgerbeteiligung einzureichen. Die Gesamtvorhabenliste wird vom Stadtparlament beschlossen und veröffentlicht, eine Anregung zur Bürgerbeteiligung ist danach zwei Monate lang möglich. Grundsätzlich können alle, die ihren Wohnsitz in Darmstadt haben und mindestens 14 Jahre alt sind, eine Bürgerbeteiligung zu einem Projekt auf der Vorhabenliste initiieren. Dazu gibt es neben der formlosen Anregung in Gremien, Beiräten, der Verwaltung, in Stadtteilforen und –runden die Möglichkeit, Unterschriften zu sammeln und bei der Stadt einzureichen. Das entsprechende Bürgerbeteiligungskonzept wird vom jeweiligen Fachamt in Abstimmung mit dem Büro der Bürgerbeauftragten erstellt. Bei Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse setzen Magistrat und Stadtverordnetenversammlung eine Arbeitsgruppe zur Konzepterstellung ein, an der auch Bürgerinnen und Bürger mitarbeiten können. Beide Gremien entscheiden in diesem Fall über das vorgelegte Bürgerbeteiligungskonzept. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligungen münden in die Bewertung durch das Fachamt und das zuständige Dezernat und werden den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt, damit der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung kennt und aufgreifen kann. Eine umfangreiche Begründung zur Entscheidung wird empfohlen, um das Ergebnis für alle nachvollziehbar zu machen. Ergänzend enthalten die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung erste Anregungen zu Initiativmöglichkeiten, mit denen Bürgerinnen und Bürger eigene Projektideen in den politischen Prozess einbringen können.

Zur weiteren fachlichen Begleitung, Moderation des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung und Beratung bei der Umsetzung der Leitlinien wird ein externer Dienstleister beauftragt. In den Leitlinien wird der Aufbau einer Tandemstruktur aus Verwaltung und externem Träger empfohlen, da so eine dezentrale Bürgerbeteiligung in einzelnen Stadtvierteln oder auch zu spezifischen Einzelprojekten besser realisiert werden kann. Diese Koordinations- und Servicestelle zur Bürgerbeteiligung soll zukünftig als zentrale Anlaufstelle für die Bürgerschaft, die Politik und die Verwaltung zur Verfügung stehen. Zu den Aufgaben dieser Einrichtung gehören etwa die Pflege der Vorhabenliste, die Bearbeitung von Anregungen zur Bürgerbeteiligung, die methodische Unterstützung der Verwaltung und die Begleitung der Evaluation von Bürgerbeteiligungsprojekten.

Es ist außerdem vorgesehen, regelmäßig einen Bürgerbeteiligungsbericht vorzulegen, der die Dokumentationen der städtischen Fachämter und die Ergebnisse der externen Evaluation enthalten wird. Zudem sollen Empfehlungen zur möglichen Weiterentwicklung der Leitlinien abgeleitet und im Bericht dokumentiert werden. Der erste Bürgerbeteiligungsbericht soll im kommenden Jahr erscheinen.

Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung soll seine Arbeit zunächst für drei Jahre fortsetzen. Zu den Aufgaben des Arbeitskreises wird die Vorberatung der Bürgerbeteiligungsberichts, die Erarbeitung von Indikatoren und die Begleitung der Bürgerbeteiligungsprozesse gehören. Im Arbeitskreis sollen zudem die in den Leitlinien Bürgerbeteiligung formulierten Ideen zum Einbringen eigener Vorschläge aus der Bürgerschaft weiter ausgearbeitet werden.

Die Leitlinienentwicklung des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung ist im Internet unter www.darmstadt.de/leitlinien dokumentiert. Während der Entwicklungsarbeit wurden sechs Sitzungen des Arbeitskreises, drei öffentliche Bürgerwerkstätten und eine Offenlage des Entwurfs mit der Möglichkeit zur Online-Kommentierung und zur Abgabe von Stellungnahmen durchgeführt. In allen Prozessphasen wurden die Protokolle veröffentlicht.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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