Frauenförderung in der Stadtverwaltung Darmstadt – Neuer Frauenförderplan verabschiedet

Teilen

Seit Anfang 2015 ist der neue Frauenförderplan der Stadtverwaltung Darmstadt in Kraft. Darin erteilt sich die Stadtverwaltung die Selbstverpflichtung nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz, mit verschiedenen Maßnahmen die Gleichstellung von weiblichen und männlichen Beschäftigten weiter voranzutreiben. Jochen Partsch, Oberbürgermeister und Personaldezernent, begreift den neuen Frauenförderplan als große Chance für Geschlechtergerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. „Wir sind in unserer Verwaltung dem Ziel der Gleichberechtigung in den vergangenen Jahren ein wesentliches Stück näher gekommen. Ich begrüße am neuen Frauenförderplan, dass auch die männlichen Kollegen beim Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Blick genommen und ermutigt werden.“ Frauendezernentin Barbara Akdeniz bekräftigt: „Seit Inkrafttreten des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes engagiert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Frauenförderung. Kontinuierlich hat sich dadurch der Anteil von Frauen an Führungspositionen erhöht. Der öffentliche Dienst übernimmt damit eine Vorbildfunktion auch für betriebliche Gleichstellungsarbeit in Unternehmen der freien Wirtschaft. Es ist zu hoffen, dass die Erfahrungen des Öffentlichen Dienstes einfließen in die Umsetzungsbemühungen der Wirtschaft bei dem Auftrag, nach dem neuen Gesetz eine 30%ige Frauenquote in Aufsichtsräten der börsennotierten Unternehmen zu realisieren. Auch die Quote bedeutet übrigens immer, dass Frauen mindestens gleiche Eignung, Leistung und Befähigung mitbringen müssen, damit sie bevorzugt berücksichtigt werden. So wichtig die Quote ist – und der Öffentliche Dienst setzt mit einer 50%igen Quote den Auftrag des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ präzise um – mit der Quote allein kommen wir nicht zum Ziel. Unser Frauenförderplan zeigt deutlich, dass es bei der Frauenförderung um die Entwicklung der Unternehmenskultur geht sowie um einen breiten und langfristig angelegten Aufbau des Prozesses. Darum begrüße ich die Vielfalt der einzelnen Maßnahmen unseres Frauenförderplans.“

Frauenbeauftragte Edda Feess ergänzt: „Die hohe Praxisorientierung des Frauenförderplans ergibt sich auch daraus, dass er u. a. gemeinsam mit Personalabteilung, Personalvertretungen und den Frauenbeauftragten erarbeitet wurde. Die Identifikation mit dem Gleichstellungsthema ist sehr hoch und darum ziehen hier alle am gleichen Strang, auch bei der Umsetzung und Lösungsfindung. Natürlich setzen wir diese gemeinsamen Bemühungen weiter fort, denn wir müssen durch gezielte Maßnahmen, Personalentwicklung und Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege die Kompetenzen der weiblichen Beschäftigten nutzen, die Teilhabe der männlichen Beschäftigten an der Familienarbeit fördern und Frauen weitere Chancen eröffnen.“

Einige Beispiele aus der Maßnahmenvielfalt des neuen Frauenförderplans: Um Frauen in Führungspositionen zu bringen, werden sie mit gezielten Weiterbildungen gefördert, Modelle zum „Führen in Teilzeit“ angeboten, Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickelt und die Personalentwicklungsplanung mit der Frauenförderung verknüpft. Denn – beispielsweise aus Altersgründen – frei werdende Stellen sind Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen.

Bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie richtet sich der Blick im neuen Frauenförderplan auch auf die Männer. Denn auch männlichen Beschäftigten steht es zu, sich in die Erziehung der Kinder und die Familienarbeit einzubringen. Väter bei der Stadtverwaltung sollen gezielt informiert werden, dass auch sie alle Angebote zur besseren Vereinbarkeit nutzen können. Die Angebote reichen beispielsweise von Elternzeit über flexibilisierte Arbeitszeit bis zu Telearbeit und Arbeitszeitreduzierung.

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stellt Beschäftigte und Vorgesetzte vor besondere Herausforderungen. Hier sieht der Frauenförderplan Seminare zum Thema „Gut vorbereitet in die Herausforderung von Pflege und Beruf“ vor. Mit einem speziellen Leitfaden „Beruf & Pflege vereinbaren“ wird das Thema aus der Tabuzone geholt und ein klares Signal gegeben, dass die Stadtverwaltung hier unterstützende Rahmenbedingungen bietet.

Die im Frauenförderplan formulierten Maßnahmen setzen an Empfehlungen des Ersten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung an. Gleichstellungspolitik wird dort aus der Lebensverlaufsperspektive betrachtet und nimmt langfristige Zeiträume in den Blick. Dabei wird Unterstützung und Information an den Knotenpunkten im Leben angeboten mit dem Ziel, Frauen und Männern in allen Phasen ihres Lebens gleiche Chancen zu ermöglichen.

Das seit 1993 gültige Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) hat für den öffentlichen Dienst zum Ziel, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verwirklichen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern und die bestehende Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst zu beseitigen. Das Gesetz gibt der Verwaltung und den Frauenbeauftragten zahlreiche Instrumente an die Hand. Frauenförderpläne konkretisieren dabei als zentrales Instrument die gesetzlichen Vorgaben. Sie werden alle sechs Jahre in Zusammenarbeit von Frauenbeauftragten und Dienststelle neu erstellt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird in 2jährigen Berichtsintervallen evaluiert.

Der neue Frauenförderplan der Stadtverwaltung wurde am 16.12.2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und trat am 01. Januar 2015 in Kraft.

Zum aktuellen Frauenförderplan der Stadtverwaltung Darmstadt

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


Teilen