Problematik der Luftreinhaltung diskutiert

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UmweltzoneIn einer breit besetzten Sitzung am Freitag (16. Oktober 2014) stellten sich die Kommunen des Odenwaldkreises, des Kreises Darmstadt-Dieburg zusammen mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Dialog mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, in einer regen und kontroversen Diskussion der Gesamtproblematik zur Luftreinhaltung in Darmstadt und über die Stadtgrenzen hinaus. Im März 2014 wurde in einer öffentlichen Veranstaltung gemeinsam mit dem Umweltministerium das vom Land in Auftrag gegebene Gutachten zur Wirkung verkehrsbezogener Maßnahmen in Darmstadt zwecks Reduzierung von Luftschadstoffen präsentiert. Das Land reagierte auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, welches einer Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgab und besagt, dass in Darmstadt alle Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Luftschadstoffe beitragen können, anzuwenden sind, um die Luftschadstoffe zu reduzieren.

Nach dem Ergebnis des Gutachtens könnten folgende Maßnahmen für Darmstadt eine Reduktion bewirken: Einführung einer Umweltzone aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes, ein LKW-Fahrverbot ganztags, eine City-Maut sowie eine Pförtnerung des Zuflussverkehrs nach Darmstadt auf den Hauptzufahrtsstraßen. Wenige Tage später hatten die Kommunen, der Landkreis Darmstadt-Dieburg, der Odenwaldkreis und die Wissenschaftsstadt Darmstadt vereinbart, die Ergebnisse des Gutachtens durch das Büro Habermehl und Follmann auf die verkehrlichen Auswirkungen auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg und den Odenwaldkreis zu untersuchen, insbesondere für die angrenzenden Gemeinden. Ausgenommen wurde die Einführung einer City-Maut aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage.

Dazu wurden die Lkw-Beziehungen, die Daten der Zulassungsstellen sowie die Verkehrszahlen auf den wichtigsten Verkehrsstraßen dargestellt und szenarisch und modellhaft die Situation im Hinblick auf die einzelnen Maßnahmen betrachtet. Eine Ausweitung des Lkw-Durchfahrtsverbotes in Darmstadt hätte laut Gutachten eine Mehrbelastung der B 426, L3104 und L3115 zur Folge. Für die B 26, die B 449 und die B 3 Süd, wird eine Entlastung prognostiziert. Roßdorfs Bürgermeisterin Christel Sprößler, Reinheims Bürgermeister Karl Hartmann und Ober-Ramstadts Bürgermeister Werner Schuchmann, machten deutlich, dass sie durch die prognostizierte Zunahme des Lkw-Verkehrs, auch durch Gewerbeneuansiedlungen, eine nicht hinnehmbare Verschlechterung der Situation aufgrund der Verkehrsverlagerung für die Umlandgemeinden sehen.

„Es ist keineswegs erstaunlich, dass die Frage der Verteilung von Verkehrsströmen die Sperrungen für Lkw sowie Umweltzonen kontrovers betrachtet werden“, so die Verkehrs- und Umweltdezernentin der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Cornelia Zuschke. „Jede der Kommunen hat ihre ganz eigene Verkehrsproblematik und die damit verbundenen Probleme. „Alle“, und da waren sich alle politischen Vertreter einig, „sind wir für die Menschen in den jeweiligen Kommunen verantwortlich, sowohl im Hinblick auf ihre Gesundheit, als auch auf den Erhalt der uns alle tragenden Wirtschaftsstrukturen. Deshalb gilt es nun, Lösungen zu finden.“

Da die Gesetzeslage bei der Durchsetzung der notwenigen Maßnahmen weder inhaltliche, noch zeitliche Spielräume lässt, haben sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Kommunen gemeinsam an die Vertreter der Ministerien gewandt, um bei der Durchsetzung der Maßnahmenpakete regionale Spezifika einfließen zu lassen, wie die Problematik der aneinander grenzenden Orte und der damit verbundenen Durchfahrtssituationen und Schnittstellenprobleme. Das betrifft insbesondere die Situation zwischen Roßdorf und Darmstadt sowie im weiträumigeren Bereich Lkw-Belastungen für Nieder-Ramstadt und die Umfahrungs-, aber auch Durchquerungssituation in Reinheim. Sowohl der Landkreis, vertreten durch die Straßenverkehrsbehörde und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie auch die Verantwortlichen von Hessen Mobil haben als aktive Teilnehmer dieser Diskussion eingesehen, dass nur gemeinsam auf der Grundlage der Anpassung der notwendigen Maßnahmen nachbarschaftlich und konstruktiv mit dieser Problematik umgegangen werden kann. „Am Ende der Diskussion waren sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig, Luftreinhaltung muss sein. Aufgrund der eindeutigen Gesetzeslage und des vorliegenden Urteils sind die Maßnahmen 2015 umzusetzen. Kreative regionsspezifische Lösungen müssen jedoch für Teilproblematiken ebenfalls gefunden werden dürfen“, so Zuschke. Alle Beteiligten einigten sich darauf, dass die Belange der Nachbarschaftskommunen bei der Festsetzung der Maßnahmen geprüft werden. Es sollen Lösungen gefunden werden, die einerseits den Gesetzesvorgaben und dem Urteil entsprechen, andererseits aber unzumutbare Belastungen ausschließen. Gleichzeitig waren sich die Vertreter der beteiligten Kommunen einig, dass man nur im Dialog mit der Gesamtproblematik weiter käme.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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