Spielfläche an der Frankensteinschule geschlossen

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In einem Gespräch zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Baudezernats, des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt, der Schulleitung, Kollegium und Eltern der Frankensteinschule in Darmstadt-Eberstadt wurde jetzt dargelegt, dass aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die von der Stadt erteilte Baugenehmigung für die Spiel-und Bewegungsfläche keinerlei Wirkung entfaltet. „Die Benutzung der Fläche im genehmigten Rahmen ist deshalb derzeit nicht möglich; damit leider auch nicht zu schulischen Zwecken. Wir müssen zunächst die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs abwarten. Um eine missbräuchliche Benutzung des Spielfelds – insbesondere nach 18 Uhr – auszuschließen, wird dieses vorübergehend mit Bauzaunelementen eingezäunt werden“, erläutert Baudezernentin Brigitte Lindscheid.

Für die Stadträtin gefährdet die Entscheidung des Darmstädter Verwaltungsgerichts die Freiräume für Kinder und Jugendliche: „Ich hoffe sehr, dass es gelingt, diese und andere Spielflächen für die Kinder der Stadt zu erhalten und dass das Konzept der offenen Schulhöfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt fortentwickelt werden kann.“

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die Baugenehmigung für die Spiel- und Bewegungsfläche an der Frankensteinschule für rechtswidrig gehalten, weil sie gegen das nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot verstoße. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat daraufhin in der vergangenen Woche entschieden, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen und sie durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof überprüfen zu lassen.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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