Gerichtsentscheidung zum Bolzplatz Frankensteinschule: Wissenschaftsstadt Darmstadt legt gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt Beschwerde ein

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FussballDas Verwaltungsgericht Darmstadt hat vor wenigen Tagen in einer Entscheidung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Anwohners des Bolzplatzes an der Eberstädter Frankensteinschule angeordnet, mit dem sich dieser gegen eine vom Bauaufsichtsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt erteilte Baugenehmigung für das Kleinspielfeld der Frankensteinschule wehrt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird gegen diese Gerichtsentscheidung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel einlegen:

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hält die Baugenehmigung für den Bolzplatz an der Frankensteinschule für rechtswidrig, weil sie gegen das nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot verstoße. Der Stadt als Betreiberin des Kleinspielfeldes sei es zuzurechnen, dass mit dieser Baugenehmigung ein Anreiz zum Missbrauch des Bolzplatzes geschaffen werde; so das Gericht. Gemeint ist damit die Nutzung des Platzes durch Kinder und Jugendliche nach 18 Uhr. Dies gelte – so das Gericht – insbesondere mit Blick darauf, dass die Stadt mit ihrem Konzept des „offenen Schulhofs“ auch Jugendlichen und Erwachsenen nach 18 Uhr die Möglichkeit der Nutzung des Bolzplatzes mit eröffne. Die genehmigte Nutzung des Spielfeldes nur bis 18 Uhr sei nicht deutlich genug abgegrenzt.

Für Baudezernentin Brigitte Lindscheid gefährdet die Entscheidung des Darmstädter Verwaltungsgerichts Freiräume für Kinder und Jugendliche: „Wenn diese Entscheidung des Darmstädter Verwaltungsgerichts Bestand hätte, wäre eine legale Nutzung des Spielfeldes an der Frankensteinschule für Kinder und Jugendliche außerhalb der Unterrichtszeiten praktisch ausgeschlossen. Ich halte es für eine Fehlentwicklung, die durch einen restriktiv orientierten Blick auf Freiräume für Kinder und Jugendliche eine falsche Richtung vorgibt. Wir wollen erreichen, dass alle Spielplätze und Schulhöfe den Kindern in der Stadt auch nachmittags zur Verfügung stehen, und gerade an der Eberstädter Frankensteinschule ist das Spielfeld ein traditioneller und hochgeschätzter Freiraum für Spiel und Sport. Ich habe deshalb entschieden, Beschwerde einzulegen und die Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof prüfen zu lassen. Ich hoffe sehr, dass es gelingt, diese und andere Spielflächen für die Kinder der Stadt zu erhalten, so dass das Konzept der offenen Schulhöfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt fortentwickelt werden kann“.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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