Baden und Tauchen in der Bessunger Kiesgrube ist nicht erlaubt

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Das Umweltamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt weist gemeinsam mit dem Hessischen Forstamt Darmstadt darauf hin, dass das Betreten des umzäunten Gebietes der Bessunger Kiesgrube nicht gestattet ist. Baden und Tauchen ist dort ebenfalls verboten.

Das Gelände wird verstärkt von der Naturschutzwacht sowie der Kommunalpolizei der Wissenschaftsstadt Darmstadt kontrolliert. Die Untere Naturschutzbehörde wird bei Zuwiderhandlung Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.

Das Gebiet der Bessunger Kiesgrube wurde 1994 unter Naturschutz gestellt, da sich dort in der Kiesgrube eine besondere Fauna ansiedelte, die es zu schützen gilt. Aufgrund der Besonderheit hat das Regierungspräsidium Darmstadt den Bereich als Naturschutzgebiet ausgewiesen, die Einzäunung wurde erforderlich, da die Grube wiederholt trotz entsprechender Beschilderung als Freizeitgebiet benutzt wurde.

Zum Baden stehen die Freibäder sowie die Naturbäder Großer Woog, Arheilger Mühlchen und die Grube Prinz von Hessen zu Verfügung.


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