Fastnacht feiern ohne Folgen

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FlaschenDer Endspurt der Fastnachtszeit beginnt und mit ihr kommen in vielen Fällen die üblichen Folgen wie Kopfschmerzen, Übelkeit und vielleicht sogar ein Filmriss – infolge reichlichen Alkoholgenusses oder auch nach der unbemerkten Verabreichung von K.O.-Tropfen – nach einer durchzechten Partynacht. Doch neben den Auswirkungen eines übermäßigen Alkoholkonsums und der latenten Gefahr, als Betrunkener einen „peinlichen Auftritt“ hinzulegen, besteht auch das weit folgenreichere Risiko, Opfer einer körperlichen Auseinandersetzung oder sogar selbst gewalttätig zu werden. Schlägereien nach Veranstaltungen, in oder vor Kneipen, sexuelle Gewalt, Gewalt in Beziehungen sind Delikte, die häufig nach erhöhtem Alkoholkonsum auftreten. Alkoholkonsum als Ursache für ein erhöhtes Aggressionspotenzial spielt allerdings nicht nur auf der Täterseite, sondern auch auf der Seite der Opfer von Gewaltdelikten eine Rolle. Schnell fühlt man sich im alkoholisierten Zustand dazu verleitet, durch Beleidigungen einen tätlichen Angriff zu provozieren. Für Frauen besteht zudem das Risiko, dass sie auf Grund verminderter Selbstkontrolle Opfer sexueller Gewalt werden können. K.O.-Tropfen sind Drogen, die einer anderen Person ohne deren Wissen und Einverständnis verabreicht werden, um sie handlungsunfähig, hilflos oder willenlos zu machen. Gerade in der Faschingszeit sind Feiernde besonders gefährdet, denn die Täter schlagen meist auf großen Veranstaltungen zu. Kommt es zur Bewusstlosigkeit, haben Opfer häufig keine oder nur vage Erinnerungen an das, was passiert ist. Bei Überdosierung kann es zu Koma und sogar zu tödlicher Atemlähmung kommen. Auch wenn viele Fastnachtsbegeisterte mit der fünften Jahreszeit eine ausgelassene Stimmung und einen erhöhten Alkoholkonsum assoziieren, kann das bunte Treiben folgenschwere Konsequenzen haben. Das Hessische Landeskriminalamt empfiehlt daher:

  • Gehen Sie maßvoll und verantwortungsbewusst mit Alkohol um.
  • Seien Sie sich auch Ihrer Vorbildfunktion bewusst: Sie müssen nicht völlig auf Alkohol verzichten, sollten jedoch Kindern und Jugendlichen einen maßvollen Alkoholkonsum vorleben.
  • Wenn Sie etwas getrunken haben , lassen Sie Ihr Auto stehen oder fahren Sie erst gar nicht mit dem Auto zu einer Veranstaltung oder Fastnachtsfeier.
  • Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
  • Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen. – Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen, sorgen Sie im Ernstfall für ärztliche Hilfe.
  • Achten Sie gegenseitig auf Ihre Getränke und lassen Sie sie nich aus den Augen.

Informationen zum Thema erhalten Sie auch im Internet unter: – http://www.staygold.eu/ 

Zusatzinformation

Quelle: ProPK Newsletter

K.O.-Tropfen sind Drogen, die einer anderen Person ohne deren Wissen und Einverständnis verabreicht werden, um sie handlungsunfähig, hilflos oder willenlos zu machen. Dabei kann es sich um Medikamente (Narkose- und Beruhigungsmittel) oder um sog. Partydrogen wie GHB (Gammahydroxybutyrat) oder GBL (Gammabutyrolacton) handeln. GHB unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. GBL ist eine chemische Substanz, die als Lösungs-und Reinigungsmittel vielfältig verwendet wird. Im Körper wandelt sich GBL in GHB um und entfaltet auch dessen gefährliche Wirkung. In der Partyszene ist GBL/GHB zum Eigenkonsum weit verbreitet und als Liquid Ecstasy, Liquid X, Liquid E, Fantasy, Soap oder G-Juice bekannt. K.O.-Tropfen sind zumeist farb- und geruchlos. Der leicht salzige oder seifenartige Geschmack von GHB wird durch die Aromen in Getränken und Cocktails oft überdeckt.

WER IST GEFÄHRDET? Die heimliche Verabreichung von K.O.-Tropfen bedroht Männer und Frauen gleichermaßen und ist insbesondere in Diskotheken, Lokalen oder auf Par¬tys möglich. Da viele Opfer durch die K.O.-Tropfen willenlos oder sogar bewusstlos werden, kommt es in der Folge häufig zu Vergewaltigungen und Raub.

WIE WIRKEN K.O.-TROPFEN? Die Wirkung ist abhängig von der Verfassung des Opfers und der Dosierung. Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen. Die Wirkung setzt nach 10 – 20 Minuten ein und kann bis zu vier Stunden – in Einzelfällen auch erheblich länger – anhalten. Nach anfänglichen Glücksgefühlen, Entspannung, Enthemmung und allgemeiner Stimulierung folgen Übelkeit und Schwindel. Das Opfer wird willenlos. Kommt es zur Bewusstlosigkeit, haben Opfer häufig keine oder nur vage Erinnerungen an das, was passiert ist. Bei Überdosierung kann es zu Koma und tödlicher Atemlähmung kommen.

Quelle: Hessisches Landeskriminalamt


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