Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt die Teilnahme am Kommunalen Rettungsschirm des Landes Hessen

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EuroDer Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am Mittwoch (28.11.12) beschlossen, die Konsolidierungshilfen des Kommunalen Schutzschirms des Landes Hessen in Anspruch zu nehmen, den entsprechenden Konsolidierungsvertrag mit dem Land Hessen zu unterzeichnen und die Ablösungs- und Zinsvereinbarung mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI Bank) abzuschließen. Die Stadtverordnetenversammlung wird dieses Thema in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2012 diskutieren und entscheiden.

„Im Antrag zur Teilnahme am Kommunalen Rettungsschirm des Landes wurde dargelegt, wie die Wissenschaftsstadt Darmstadt den jahresbezogenen Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses bis zum Ende des Haushaltsjahres 2017 erreichen kann. Das gesamte Maßnahmenbündel ist im Haushaltssicherungskonzept für 2013 und die folgenden Jahre enthalten, dass sich derzeit im parlamentarischen Beratungsverfahren befindet“, erläutert Stadtkämmerer André Schellenberg. Daneben seien auch nicht oder nur bedingt beeinflussbare Ertragszuwächse, wie etwa das Steueraufkommen, berücksichtigt worden. Dies gelte auch für so genannte negative Konsolidierungsbeiträge, wie etwa den tarifbedingten Anstieg der Personalaufwendungen; so lasse sich die Ergebnisentwicklung im Haushalt transparent nachvollziehen.

Das Land Hessen habe den Antrag der Stadt Darmstadt ohne jegliche Nachverhandlungen positiv beschieden. Schellenberg weiter: „Der Rettungsschirm sieht einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2017 vor, wir halten aber dennoch an unserem Ziel, den städtischen Haushalt schon ein Jahr früher auszugleichen, fest. Alle bisherigen Rahmendaten und die jetzt schon gelungene Absenkung des Defizits zeigen, dass dieses Ziel erreichbar ist“.

Mit Abschluss der Verträge mit dem Land Hessen und der WI Bank ergeben sich für die Wissenschaftsstadt Darmstadt Rechte und Verpflichtungen: Die Stadt kann Kassen- und Investitionskredite in Höhe von 186,6 Millionen Euro durch den Entschuldungsfonds ablösen lassen. Ablösefähig sind Kredite, die für den Kernhaushalt oder für die Eigenbetriebe aufgenommen wurden und deren Zinsbindung in den Jahren 2013 bis 2016 ausläuft.

Die vom Entschuldungsfonds übernommenen Kredite werden von ihm über eine Laufzeit von 30 Jahren in gleich hohen Jahresraten getilgt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt muss nur die anfallenden Zinsen tragen. Das Land gewährt zusätzlich zu den Tilgungsleistungen in den ersten 15 Jahren Zinsdiensthilfen in Höhe von 2 Prozent. Ab dem 16. Jahr wird weiterhin eine Zinsverbilligung von 1,5 Prozent gewährt.

Für den Haushalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt ergeben sich durch den Entschuldungsfonds zwei Entlastungseffekte: Die Tilgung in Höhe von insgesamt 186,6 Millionen Euro muss nicht mehr geleistet werden, das entlastet den Finanzhaushalt in den kommenden 30 Jahren um rund sechs Millionen Euro jährlich. Dazu rechnet die Stadt mit Einsparungen bei Zinszahlungen in Höhe von rund drei Millionen Euro jährlich, die den Ergebnishaushalt entlasten.

„Wenn wir dem Entschuldungsfonds nicht beitreten würden, müssten wir die Entlastung im Ergebnishaushalt durch weitere Sparmaßnahmen erzielen, um den Haushalt ausgleichen zu können. Weitere Einschnitte im städtischen Leistungsangebot wären damit verbunden“, so der Stadtkämmerer. „Ich hoffe, dass sich die Stadtverordnetenversammlung daher zur Sicherung des Wohles und der Zukunft unserer Stadt dem Votum des Magistrats mit breiter Mehrheit anschließt“.

Quelle: Pressesteller der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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