Vergleich im Rechtsstreit zwischen dem Land und dem früheren Darmstädter Generalmusikdirektor Trinks

Teilen

Staatstheater DarmstadtIm Rechtsstreit zwischen dem Land Hessen und dem früheren Darmstädter Generalmusikdirektor Constantin Trinks haben sich beide Parteien auf Anraten des Bühnenschiedsgerichts Frankfurt auf einen Vergleich geeinigt:

Das Land nimmt die gegenüber Trinks erklärte außerordentliche Kündigung vom 20. Januar 2012 zurück. Das Arbeitsverhältnis mit ihm endet auf Veranlassung des Landes am 30. Juni 2012. Bis zu diesem Zeitpunkt erhält der Kläger eine Vergütung in Höhe von 40.000 Euro brutto. Ferner zahlt das Land eine Abfindung in Höhe von 72.500 Euro brutto für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Mit der Erfüllung des Vergleichs sind alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung erledigt. Die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits trägt jede Partei selbst. Die Gerichtskosten tragen die Parteien je zur Hälfte.

Quelle: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst


Teilen