Neue Einbahnstraßenregelung für die Grafenstraße

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EinbahnstraßeIn der Grafenstraße wird in der 29. Woche bis zum 18. Juli 2012 eine neue Verkehrsführung als zweite Testphase beschildert und markiert. Die Grafenstraße wird dann für den Kraftfahrzeugverkehr zwischen der Rheinstraße und der Elisabethenstraße ausschließlich von Nord nach Süd befahrbar sein.

Nach Abschluss der ersten halbjährigen Testphase, die am 9. November 2011 begonnen hatte, äußerten Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer breit angelegten Befragungsaktion den Wunsch nach klareren Verkehrsregeln sowie einer durchgängigen Einbahnstraße. Straßenverkehrs- und Tiefbauamt und das Verkehrsplanungsbüro Stete Planung hatten daraufhin weitere Optimierungsmöglichkeiten für die Verkehrsführung in der Mollerstadt untersucht. Alle Ideen und Anregungen wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 24. Mai 2012 im Theater Moller Haus vorgestellt und mit der interessierten Öffentlichkeit diskutiert. Als Ergebnis der Veranstaltung wird nun in der Grafenstraße eine durchgängige Einbahnstraße von Nord nach Süd getestet. Stadträtin Brigitte Lindscheid erklärt hierzu: „Bevor wir die Grafenstraße umgestalten können, muss erst noch der Kanal, der aus dem Jahr 1882 stammt, saniert werden. Dies führt zwar zu zeitlichen Verzögerungen, bietet uns aber gleichzeitig die Chance, im Vorfeld der Kanalarbeiten eine zweite Testphase durchzuführen.“ Die Stadt erwartet durch die geänderte Einbahnstraßenregelung vor allem eine deutliche Entlastung der Adelungstraße und Saalbaustraße sowie des Kreuzungsbereichs Grafenstraße/Adelungstraße.

In der zweiten Testphase, die ab Mitte Juli bis zum Beginn der geplanten Kanalarbeiten im Frühjahr 2013 dauern wird, gelten folgende Verkehrsregelungen im Bereich der Grafenstraße:

– Die Grafenstraße kann nur noch von der Rheinstraße in Richtung Elisabethenstraße befahren werden.
– Ein Abbiegen von der Grafenstraße in die Adelungstraße ist nicht möglich, da die Adelungstraße ab Höhe des Parkhauses als Einbahnstraße in Richtung Grafenstraße geführt wird.
– Die Elisabethenstraße bleibt in beiden Richtungen befahrbar. Bei Bedarf besteht eine vorläufige Wendemöglichkeit über den Parkplatz vor dem Stadthaus Grafenstraße 30. Im Zuge des endgültigen Ausbaus soll dann eine Wendemöglichkeit in der Elisabethenstraße eingerichtet werden und der Vorplatz des Stadthauses weitgehend den Fußgängern zur Verfügung stehen.
– Alle Einbahnstraßen bleiben für den Radverkehr in beiden Richtungen befahrbar.

Unmittelbar nach den Sommerferien werden erneut Verkehrszählungen durchgeführt, um die Auswirkungen der neuen Regelungen zu überprüfen. „Sollten sich nach der Auswertung dieser Erhebungen weitere Anpassungsbedarfe ergeben, können diese noch in die Ausbauplanung einfließen“, kündigt Stadträtin Brigitte Lindscheid an.

Im September sollen die Vorschläge zur Gestaltung des Öffentlichen Raums bereits im Rahmen einer weiteren öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den ansässigen Gewerbetreibenden diskutiert werden. Ziel der Neugestaltung des Straßenzuges Grafenstraße – Elisabethenstraße ist nicht nur eine verbesserte Verkehrsführung, sondern vor allem auch eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität in dem Wohn- und Geschäftsquartier mit mehr Platz für Fußgänger, Außengastronomie und Straßenbäume.

Karte zur Verkehrsführung (PDF)

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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