Die Künstlerkolonie Mathildenhöhe auf dem Weg zum Weltkulturerbe: Wissenschaftsstadt Darmstadt informiert über das positive Gutachten von Professor Werner Oechslin zur Welterbefähigkeit der Künstlerkolonie

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Ernst-Ludwig-HausIn einer ersten öffentlichen Veranstaltung informierte die Wissenschaftsstadt Darmstadt am Mittwoch (29.02.2012) über den Weg der Künstlerkolonie Mathildenhöhe zur Anerkennung als Weltkulturerbestätte. Dabei stand das für den Antrag zur Aufnahme in die Tentativliste gemäß den Bestimmungen der UNESCO und des Welterbe-Komitees für Weltkulturerbestätten notwendige Gutachten von Professor Werner Oechslin im Mittelpunkt.
„Die Mathildenhöhe ist ein lebendiges Gebilde – vernetzt mit Darmstadt, den Wachstums- und Entwicklungsschüben, den Debatten und Veränderungen der Stadt bis heute. Am Beginn des 20. Jahrhunderts ging es um die Begründung eines Zeitalters, in dem Kunst und Leben zusammengeführt und gemeinsam gestaltet werden sollten. Die materiellen und immateriellen Positionierungen der Künstlerkolonie am Beginn der Moderne sind ein Entwurf, eine These zur Wirklichkeit und eine uneingelöste Herausforderung. Eine Anerkennung der Künstlerkolonie Mathildenhöhe als Weltkulturerbe wäre Ehre und Auftrag zugleich, Werner Oechslin hat uns mit seinem Gutachten maßgeblich dabei unterstützt, die ersten Schritte zur Verwirklichung dieses Zieles zu tun“, so Darmstadts Oberbürgermeister und Kulturdezernent Jochen Partsch zu Beginn der Informationsveranstaltung.

Professor Werner Oechslin kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Künstlerkolonie Mathildenhöhe sich mit den Maßstäben einer Weltkulturerbestätte messen lassen kann. Den vom Welterbe-Komitee geforderten Nachweis des außergewöhnlichen universellen Wertes der Künstlerkolonie begründet Oechslin mit Hinweisen auf die Weltliteratur, den Kulturtransfer Großbritannien-Deutschland, die Reformbewegung am Beginn des 20. Jahrhunderts und die Bedeutung der Künstlerkolonie für die kommende Moderne. Er bezeichnet im Sinne der Kriterien für die Aufnahme in die Welterbeliste die Künstlerkolonie als „ein Meisterwerk menschlicher Schöpferkraft sowie als einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf die Entwicklung der Architektur“.
Die Künstlerkolonie mit ihrer Architektur, den Gärten und den Kunstwerken hält Oechslin trotz Kriegsbeschädigungen und Veränderungen noch für so gut erhalten, dass sie authentisch ist und ihr kultureller Wert in den entscheidenden Punkten zum Ausdruck gebracht werde. Die Künstler-Idee der begehbaren Lebenswelten sei noch gut erfahrbar, der Denkmälerbestand sei in hervorragender Weise dokumentiert und von der Forschung erfasst worden. Die Mathildenhöhe stelle an der Wende zur Moderne einen einzigartigen, exemplarischen Fall dar, der zum kulturellen Welterbe gezählt werden müsse.

Nach der Informationsveranstaltung ist das Gutachten von Professor Werner Oechslin auf der Internetseite der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter www.darmstadt.de Stichwort Jugendstil kostenlos abrufbar.

Hintergrundinformationen
– Welterbestätte Darmstädter Künstlerkolonie?
Großherzog Ernst Ludwig gründete 1899 zur Förderung des hessischen Kunstgewerbes eine Künstlerkolonie, der im Laufe ihres 16-jährigen Bestehens mehr als 20 Künstler angehörten. Sie entwickelte sich unter dem Wiener Sezessionisten Joseph Maria Olbrich zu einem innovativen und experimentellen Zentrum auf allen Gebieten freier und angewandter Kunst. Weitere herausragende Künstler waren Peter Behrens, Hans Christiansen, Albin Müller und Bernhard Hoetger. Von hier aus gab es durch die programmatische Auseinandersetzung mit den Themen Wohnen und Arbeiten entscheidende Impulse für die Entwicklung der Architektur des frühen 20. Jahrhunderts. Die Künstlerkolonie Mathildenhöhe im Osten der Stadt Darmstadt gilt mit ihren Häusern, Gartenanlagen und Kunstwerken als bedeutendes Ensemble künstlerisch- experimentellen Schaffens im Geist der internationalen Reformbewegung am Beginn des 20. Jahrhunderts.
Wegen der einzigartigen geistes- und kulturgeschichtlichen Bedeutung der Künstlerkolonie Mathildenhöhe hat die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt Anfang 2008 die Prüfung einer möglichen Anmeldung zum UNESCO-Weltkulturerbe beschlossen und den Koordinator Mathildenhöhe, Nikolaus Heiss, mit dieser Arbeit betraut. In enger Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landesamt für Denkmalpflege führte eine Arbeitsgruppe mit Nikolaus Heiss, Christiane Geelhaar, Renate Charlotte Hoffmann und Mona Sauer die erforderlichen Vorarbeiten durch. Nachdem das für den Antrag notwendige Gutachten vorlag, mit dem Werner Oechslin/Schweiz beauftragt worden war, hat Oberbürgermeister Jochen Partsch den Willen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Aufnahme in die Welterbeliste gegenüber der Hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst offiziell mitgeteilt.
Der Antrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Aufnahme der Künstlerkolonie Mathildenhöhe in die Tentativliste gemäß den Bestimmungen der UNESCO und des Welterbekomitees für Weltkulturerbestätten wird derzeit fachlich mit dem Hessischen Landesamt für Denkmalpflege vorbereitet und soll bis zum 1. August bei der Kultusministerkonferenz eingereicht werden. Inhalt des Antrags wird sein, die Künstlerkolonie in ihrer Entstehung und in ihrem heutigen Zustand exakt zu beschreiben, ihren außergewöhnlichen universellen Wert herauszuarbeiten, die Integrität der gesamten Anlage und ihre Authentizität zu belegen sowie in einem Vergleich mit anderen Stätten auf der Welt nachzuweisen, dass in Darmstadt zu den Themen Architektur, Gartengestaltung, freie und angewandte Kunst im Geiste der Lebensreform im weltweiten Vergleich Einmaliges geschaffen wurde.
Alle wissenschaftlichen Untersuchungen der Arbeitsgruppe und das Gutachten von Werner Oechslin wurden durch die finanzielle Unterstützung der Merck´schen Gesellschaft für Kunst und Wissenschaft (Darmstadt) maßgeblich unterstützt.

– Welterbekonvention
Am 16. November 1972 verabschiedete die 17. Generalkonferenz der UNESCO das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“, auch kurz „Welterbekonvention“ genannt. Mit diesem Übereinkommen wurde das international bedeutendste Instrument geschaffen, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Zugleich ist es die von den meisten Nationen der UNESCO anerkannte Konvention, die bis heute 188 Staaten ratifiziert haben. Sie haben sich damit verpflichtet, die innerhalb ihrer Grenzen gelegenen Welterbestätten zu schützen und für zukünftige Generationen zu bewahren.
Seit 1972 wurden 936 Kultur- und Naturerbestätten aus 153 Staaten auf allen Kontinenten in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen, darunter 36 aus Deutschland. Da jedes Jahr neue Stätten aufgenommen werden, erhöht sich deren Zahl kontinuierlich. Das in einem rotierenden Verfahren mit Vertretern aus 21 Nationen besetzte Welterbekomitee prüft jährlich, welche vorgeschlagenen Stätten neu in die „Liste des Welterbes“ aufgenommen werden. Die Stätten müssen über eine „weltweite Einzigartigkeit“ (outstanding universal value) verfügen und die Kriterien der Unversehrtheit (integrity) und der historischen Echtheit (authenticity) erfüllen.
In Deutschland sind Unterschutzstellung und Pflege von Denkmälern Ländersache. Mögliche Anträge zur Aufnahme in die Welterbeliste werden in den kommenden zwei Jahren zu einer deutschen Anmeldeliste („Tentativliste“) zusammengestellt und durch die Kultusministerkonferenz verabschiedet. Diese Anmeldeliste bildet die Grundlage für die künftigen Nominierungen Deutschlands für die UNESCO-Welterbeliste, wobei nach den derzeitigen Verabredungen nicht mehr als ein Vorschlag pro Jahr von jeder Nation eingebracht werden kann.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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