Fluglärm, Schutzbereiche und Entschädigungsansprüche: Zweite Bürgerinformationsveranstaltung von Stadt und Regierungspräsidium

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FlugzeugDas Interesse an der ersten Informationsveranstaltung von Stadt und Regierungspräsidium zu Fluglärm, Schutzbereichen und Entschädigungsansprüchen am 1. Februar 2012 war mit rund 450 Besuchern überwältigend: Das Bürgerhaus „Zum Goldenen Löwen“ in Arheilgen war kurz nach Öffnung der Pforte so überfüllt, dass aus sicherheitstechnischen Gründen weiteren Interessierten der Einlass verwehrt werden musste. Stadträtin Brigitte Lindscheid, zuständig für das Thema Fluglärm, versprach daher einen weiteren Informationsabend zu organisieren.

Diese zweite Veranstaltung findet am Donnerstag (23.02.12) um 19:30 Uhr wegen der zentralen Lage in den vom Fluglärm besonders betroffenen Stadtgebieten wiederum im Bürgerhaus „Zum Goldenen Löwen“ in Arheilgen, Frankfurter Landstraße 153, statt. Themen der Veranstaltung sind erneut der festgesetzte Fluglärm-Schutzbereich am Frankfurter Flughafen und daraus resultierende, mögliche Entschädigungsansprüche Betroffener in den Nordstadtbezirken Wixhausen, Arheilgen und Kranichstein, die ganz oder teilweise in der Nachtschutzzone des Lärmschutzbereiches liegen.

„Besonders aufmerksam sollten alle Hauseigentümer oder Bewohner im Gebäudebestand etwaige Ansprüche auf Aufwandserstattung für Schallschutzmaßnahmen prüfen. Für vorhandene Wohnungen innerhalb des Lärmschutzbereiches haben Eigentümer beispielsweise Anspruch auf Erstattung von passiven Schallschutzmaßnahmen wie etwa Schallschutzfenster. Mietern empfehle ich, sich diesbezüglich an ihren Vermieter zu wenden, damit diese die Ansprüche geltend machen können“, so Stadträtin Brigitte Lindscheid.

Zur weiteren Unterstützung aller potenziell Anspruchsberechtigten in den Nordstadtbezirken hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt auf der Agenda21-Webseite www.agenda21.darmstadt.de die Lage der Schutzzonen und des Lärmschutzbereiches auf der Basis des amtlichen Stadtplanes dargestellt. Damit können komfortabel die Suchfunktionen, etwa nach Straße und Hausnummer, genutzt werden. Aus diesem besonderen Informationsangebot im Netz können allerdings keine Ansprüche begründet werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Richtigkeit der Darstellung und verweist auf das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Behörde für die Prüfung von Ansprüchen.

Alleine das Regierungspräsidium Darmstadt kann rechtsverbindlich Auskünfte über bestehende Ansprüche und verfahrens- oder antragsrelevante Aspekte erteilen. Dies gilt auch für die Prüfung der Lage betroffener Grundstücke in den einzelnen Schutzzonen des Lärmschutzbereiches.

Auf der Webseite des Regierungspräsidiums www.rp-darmstadt.hessen.de finden anspruchsberechtigte Grundstückseigentümer weitere Basisinformationen, Kartenwerke, Merkblätter und Antragsformulare.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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