Bürgerveranstaltung in Arheilgen zum Fluglärm informiert über Lärmschutzbereich, Entschädigungs- und Aufwandserstattungsansprüche

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FlugzeugZur Unterstützung aller potenziell Anspruchsberechtigter organisiert die Wissenschaftsstadt Darmstadt gemeinsam mit der Themengruppe Fluglärm der Lokalen Agenda 21 und dem Regierungspräsidium Darmstadt eine Bürgerinformationsveranstaltung am Mittwoch, den 1. Februar 2012 um 19:30 Uhr im Bürgerhaus „Zum Goldenen Löwen“, Frankfurter Landstraße 153 in Darmstadt-Arheilgen. Themen sind die neu festgesetzten Fluglärm-Schutzbereiche und mögliche Entschädigungsansprüche Betroffener in den Nordstadtbezirken Wixhausen, Arheilgen und Kranichstein.

„Alle Bewohner sollten besonders aufmerksam etwaige Ansprüche auf Aufwandserstattung für Schallschutzmaßnahmen prüfen. Mietern empfehle ich, sich an ihre Vermieter zu wenden, damit diese die Ansprüche geltend machen können. Da in den Schutzzonen verschiedene Verbote und Aufwandserstattungsansprüche gelten, besteht großer Informationsbedarf. Wir wollen deshalb allen Betroffenen am 1. Februar 2012 die Sachverhalte umfassend erläutern und ihnen dann auf der Bürgerversammlung die Möglichkeit geben, mit der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, offene Fragen zu klären“, erläutert Stadträtin Brigitte Lindscheid.

Weiter erläutert die Baudezernentin: „Die Hessische Landesregierung hat auf der Basis des 2007 erlassenen, bundesweit geltenden Fluglärmschutzgesetzes für den Verkehrsflughafen Frankfurt/Main einen Lärmschutzbereich festgesetzt mit Wirkung vom 13.10.2011. Damit soll der Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen durch Fluglärm sichergestellt werden – durch bauliche Nutzungsbeschränkungen und Schallschutz. Der Lärmschutzbereich definiert zwei Tag- und eine Nacht-Schutzzone mit unterschiedlichen Rechtsfolgen hinsichtlich neu geltender Bauverbote und bestehender Entschädigungs- und Aufwandserstattungsansprüche etwa für Lärmschutzfenster. Darmstadt ist mit seinen Ortsteilen Wixhausen, Arheilgen und Kranichstein konkret durch die Festlegung einer Tag-Schutzzone 2 und einer Nachtschutzzone betroffen.“

Das Gesetz regelt aber auch wichtige Anspruchsvoraussetzungen für Lärmschutzmaßnahmen am eigenen, bestehenden Gebäude. Umfang und Höhe der Aufwandserstattung richten sich nach der Lage des betroffenen Grundstückes oder der Wohnung innerhalb des Lärmschutzbereiches. Da Wixhausen, Arheilgen und Kranichstein innerhalb der Nachtschutzzone liegen, besteht dort dem Grund nach für überwiegend zum Schlafen genutzte Räume ein Anspruch auf Aufwandserstattung von passiven Schallschutzmaßnahmen.

Gabriele Lewin, Sprecherin der Themengruppe Fluglärm der Lokalen Agenda21, macht deutlich: „Auch wenn aufgrund des gegenwärtigen Protestes der von Fluglärm betroffenen Bevölkerung bei so manchem der Eindruck entsteht, dass das jahrelang bestrittene und kritisierte Ausbauvorhaben der Fraport noch einmal neu aufgerollt werden könnte, so darf doch niemand über die geltenden Regularien hinwegsehen. Die nach Fluglärmgesetz erlassene Lärmschutzverordnung ist seit Oktober 2011 gültig und auszuführen. Da wir in Wixhausen bereits seit dem Jahr 2006 nachts einen jahresdurchschnittlichen Lärmpegel über 50 dB(A) verzeichnen, ist die Festlegung des Lärmschutzbereiches und vor allem der Nachtschutzzone mit Berechtigung von Schallschutzmaßnahmen mehr als überfällig und aus Gründen des Gesundheitsschutzes dringend notwendig. Umso wichtiger ist es, dass alle Anspruchsberechtigten in den nördlichen Stadtteilen Ihre Rechte kennen und einfordern.“

Der Vorsitzende des Fluglärm-Arbeitskreises Wixhausen, Helmut Hahn, kritisiert das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm: „Es ist sehr bedauerlich, dass aufgrund der gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Wixhausen, Kranichstein und Arheilgen kein Schutz von Personen außerhalb von Gebäuden vorgesehen ist und zudem nicht alle Wohnräume, sondern lediglich Schlafräume in den passiven Schallschutz einbezogen werden. Trotz oder gerade wegen dieser Einschränkungen sollten potenziell Anspruchsberechtigte um Ihre Rechte und Möglichkeiten wissen und das städtische Informationsangebot nutzen.“

Alleine das Regierungspräsidium Darmstadt kann rechtsverbindlich Auskünfte über bestehende Ansprüche und verfahrens- oder antragsrelevante Aspekte erteilen. Dies gilt insbesondere auch für die Prüfung der Lage betroffener Grundstücke in den einzelnen Schutzzonen des Lärmschutzbereiches. Daher sind alle Anfragen und Anträge nach dem Fluglärmschutzgesetz beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen, das eine Hotline unter der Rufnummer 06151/123100 eingerichtet hat. Auf der Webseite www.rp-darmstadt.hessen.de finden anspruchsberechtigte Grundstückseigentümer Informationen, Kartenwerke, Merkblätter und Antragsformulare.

Auf der Agenda21-Webseite unter www.agenda21.darmstadt.de gibt es weitere Informationen und eine Karte auf Basis des amtlichen Stadtplanes, die die Lage der Schutzzonen und des Lärmschutzbereiches mit hausnummerngenauer Suchfunktion bietet. Aus diesem Informationsangebot können jedoch keine Ansprüche begründet werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Darstellung und verweist auf das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Behörde für die Prüfung von Ansprüchen.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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