Rund 5.000 Kinder und Jugendliche haben in Darmstadt Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket der Bundesregierung

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Euro„Um die Zugänge zu Bildung und kultureller sowie sozialer Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen möglich zu machen und zu erleichtern, braucht es ein abgestimmtes kommunales Unterstützungs- und Versorgungsnetz, das den Bedarfen entspricht und direkt bei denjenigen spürbar ankommt, die es am nötigsten haben. Wir haben dies in Darmstadt bereits seit vielen Jahren als so genannte freiwillige Leistungen in vielen Bereichen organisiert und finanziert. Diesen Weg werden wir auch mithilfe des Bildungspakets der Bundesregierung gezielt fortsetzen, um allen Kindern und Jugendlichen, insbesondere sozial benachteiligten oder bildungsfernen, gleiche Partizipationsmöglichkeiten zu schaffen“, so Darmstadts Jugend- und Sozialdezernent, Stadtrat Jochen Partsch, zum Bildungspaket der Bundesregierung.

Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) haben in Darmstadt rund 5.000 Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Seitdem das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket Ende März in Kraft getreten ist, wurden in Darmstadt rund 600 Anträge gestellt, in den kommenden Wochen ist mit einer Steigerung zu rechnen.

„Auch wenn wir uns eine effektivere Form der Unterstützung für die Kinder und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien gewünscht hätten, so sind wir nun selbstverständlich konzentriert bei der Arbeit, um die Regelungen bei den Leistungsberechtigten bekannt zu machen und das Antragssystem für die Betroffenen so einfach wie möglich zu gestalten“, erläutert Stadtrat Jochen Partsch. Eine Koordinierungsstelle werde zeitnah mit Vereinen, Verbänden und anderen Leistungserbringern Gespräche führen, um die organisatorischen Fragen zur finanziellen Abwicklung zu klären.

Auf das gesamte Leistungsangebot aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben grundsätzlich Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren Anspruch, die eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Lediglich die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ist auf Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres begrenzt.

Für den Bezug von Leistung aus dem Bildungspaket muss eine „Bedürftigkeit“ vorhanden sein: Personen, die derzeit keine laufenden Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, müssen ihre Einkommensverhältnisse darlegen.

Die Anträge auf Leistungen aus dem Bildungspaket sind von den Eltern oder den Personen, in deren Haushalt das Kind lebt, zu stellen. Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) bekommen die Antragsunterlagen und weitere Informationen zum Bildungspaket beim Jobcenter Darmstadt, Groß-Gerauer-Weg 3, bei der zuständigen Leistungssachbearbeitung oder an der Servicetheke im Eingangsbereich. Die Unterlagen können aber auch telefonisch beim Jobcenter unter der Telefonnummer 06151/42854-0 angefordert werden. Die Anträge und weitere Informationen stehen im Internet unter www.darmstadt.de Rubrik Rathaus Formulare und Online-Dienste zum Download zur Verfügung.

Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag sowie Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz können einen Antrag beim Amt für Soziales und Prävention, Abteilung Soziale Hilfen, im Stadthaus Frankfurter Str. 71 stellen. Dort kann ein Antrag montags bis freitags zwischen 8 Uhr und 10 Uhr im Zimmer 42 oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung abgegeben werden.

Anträge, die bis zum 30. Juni gestellt werden, werden so behandelt, als wären sie bereits zum 1.Januar gestellt worden. Ursprünglich galt diese rückwirkende Antragsfrist nur bis zum 30. April. Der „Runde Tisch“ zum Bildungs- und Teilhabepaket beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich inzwischen darauf verständigt, diese Frist zu verlängern, allerdings müssen hierfür noch die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Anträge, die ab dem 1. Mai gestellt wurden, können daher zunächst nur ab diesem Datum bewilligt werden. Sobald die gesetzliche Regelung vorliegt, erfolgt eine automatische rückwirkende Bewilligung ab dem 1.Januar.

Das Bildungspaket der Bundesregierung umfasst folgende Leistungen:

Tagesausflüge und mehrtägige (Klassen)Fahrten:
Übernommen werden die tatsächlich anfallenden Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten für sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Das Geld erhält die jeweilige Schule oder Kindereinrichtung direkt von der Stadt oder vom Jobcenter.

Schülerbeförderungskosten:
Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, bekommen einen Zuschuss zu ihren Beförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. In der Regel wird diese Leistung in Hessen jedoch erst Schülern der Sekundarstufe II (Gymnasium) berücksichtigt werden können, da das Hessische Schulgesetz grundsätzlich eine vollständige Kostenübernahme bis zum Abschluss der Sekundarstufe I vorsieht. Nähere Auskünfte hierzu gibt es beim städtischen Schulamt.

Schulbedarf:
Für Schulmaterial erhalten die Kinder künftig jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Familien, deren Kinder im Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfebezug stehen, müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Hier erfolgt die Überweisung automatisch an die Leistungsberechtigten. Für den Schulbedarf hat es bereits in der Vergangenheit für einkommensschwache Familien einen Zuschuss gegeben, sodass mit Anträgen von nicht im laufenden Leistungsbezug stehenden erst zum Schuljahresbeginn gerechnet wird.

Lernförderung:
Hier steht die Stadt noch am Anfang der Umsetzung. Geklärt ist, dass die Schulen den Nachhilfebedarf bescheinigen und ebenso den dafür benötigten Zeitraum. Bei der Lernförderung handelt es sich nicht um Hausaufgabenbetreuung. Auch dafür wurden bereits Anträge gestellt; diese mussten leider abgelehnt werden. Es geht in der Intention des Gesetzes nicht darum, ein bestimmtes Zensurenziel zu erreichen, sondern die Versetzung möglich zu machen. Nur wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um Lerndefizite zu beheben und das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden. Das Geld erhält der jeweilige Leistungsanbieter direkt von der Stadt oder vom Jobcenter.

Zuschuss zum Mittagessen:
Grundsätzlich ist die Mittagsverpflegung im Regelbedarf von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Das Mittagessen ist der Schule oder der Kindertageseinrichtungen aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause. Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schüler und Kinder, die eine Kindertagesseinrichtung besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen. Verpflegung, die an einem Kiosk verkauft wird wird nicht bezuschusst. Von den Eltern ist ein Eigenanteil in Höhe von 1 Euro pro Mittagsessen zu übernehmen. Das Geld erhält die jeweilige Schule oder die Kindertageseinrichtung direkt von der Stadt oder vom Jobcenter.
Die Regelung der Mittagessenversorgung betrifft in Darmstadt 43 öffentliche Schulen, 120 Kindertagesstätten und zahlreiche Tagespflegestellen, hinzukommen die Schulen in privater Trägerschaft.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Um dies zu ermöglichen, wird ein Budget von zehn Euro monatlich zu Verfügung gestellt, um etwa am Musikunterricht, beim Sport oder gestalteter Freizeit mitmachen zu können.
Seit langem wird für Empfängern von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II in Darmstadt das Unterrichtsentgelt für Musikunterricht an der Akademie für Tonkunst erlassen, sofern diese nachweisen, dass sie im Leistungsbezug stehen.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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