Minderjährige sind von Zweitwohnungssteuer ausgenommen

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Minderjährige sind in Darmstadt von der Zweitwohnungssteuer ausgenommen. Darauf hat der zuständige Dezernent, Bürgermeister Wolfgang Glenz, hingewiesen. „In den letzten Tagen gab es vermehrt Anfragen von Eltern, die sich das Sorgerecht teilen. In solchen Fällen ist dann das Kind in der Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend genutzt wird, mit Hauptwohnsitz gemeldet. Die Wohnung des bloß umgangsberechtigten Elternteils gilt als Nebenwohnung“, erläutert Darmstadts Bürgermeister.

Die erforderliche Satzungsänderung sei auf den Weg gebracht, den endgültigen Beschluss soll die Stadtverordnetenversammlung im Mai treffen.

Die Zweitwohnungssteuer in Kombination mit einem Begrüßungsgeld für Studierende, die sich in Darmstadt mit ihrem Hauptwohnsitz anmelden, hatten die Gremien Ende letzten Jahres beschlossen. Die Stadt erhofft sich dadurch Mehreinnahmen vor allem aus den Schlüsselzuweisungen des Landes: Bei den Berechnungen des kommunalen Finanzausgleichs wird nur die Zahl der Erstwohnsitze berücksichtigt.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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