Teile aus der Beute nach Überfall auf Landwirt an der Rastanlage Spessart-Süd aufgefunden

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PolizeiGriesheim – Nach einem Überfall auf einen Landwirt am Dienstagnachmittag (27.07.10) in dessen Einfamilienhaus im Stadtgebiet Griesheims haben sich erste Spuren zu den Tätern ergeben. Noch am Dienstagabend hatte ein Zeuge gegen 22 Uhr leere Behältnisse, in dem Schmuck aus dem Raubgut aufbewahrt worden war, in einem Müllcontainer an der Autobahnrastanlage Spessart-Süd an der A 3 bei Weibersbrunn/Rohrbrunn aufgefunden. Darüber hinaus haben die Ermittlungen ergeben, dass sich die Täter am Tattag bereits seit mindestens 10 Uhr in Tatortnähe auf einem Kinderspielplatz an der Ecke Berliner Straße / Brucknerstraße aufgehalten hatten. Die Polizei bittet nun Zeugen, die im Zusammenhang mit diesen neuen Erkenntnissen etwas beobachtet haben, sich mit dem Kommissariat 10 (Telefon 06151/969 0) im Polizeipräsidium Südhessen in Darmstadt in Verbindung zu setzen.

Die drei Männer wurden wie folgt beschrieben: Die Männer sind alle zwischen 20 und 30 Jahren alt, etwa 180 cm groß und stammen vermutlich aus dem slawischen Raum. Der Pistolenträger hatte eine normale Figur und einen Dreitagebart. Er trug eine große Sonnenbrille und hatte eine gelbe Mütze auf, vermutlich eine Baseballmütze. Seine Komplizen sind schlank. Einer von ihnen hatte vermutlich ein rotes Kleidungsstück getragen. Die Männer hatten gegen 15.20 Uhr unmaskiert an der Haustür des Geschädigten geklingelt. Sie bedrohten ihr Opfer mit einer Pistole und fesselten ihn und eine Hausangestellte. Der Geschädigte musste den Schlüssel zu einem Tresor aushändigen, woraus die Täter einen Geldbetrag von mehreren tausend Euro und Schmuck von noch unbekannter Menge und Wert entnahmen. Die Räuber ließen die gefesselten Opfer zurück und flüchteten in unbekannte Richtung. Welches Fluchtmittel sie herzu benutzen ist bislang unbekannt. Die Opfer konnten sich selbst befreien und anschließend die Polizei verständigen, die eine großangelegte Fahndung einleitete. Diese verlief zunächst ohne Erfolg. Der Geschädigte beschäftigt Erntehelfer aus Südosteuropa. Ein konkreter Tatverdacht in dieser Richtung hat sich aber bislang nicht ergeben.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen


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