Der Winter hält weiter an: Wissenschaftsstadt Darmstadt erinnert an die Regeln für den Winterdienst

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schneeWegen der anhaltenden Winterwitterung und nach einer ganzen Reihe von Anfragen weist die Wissenschaftsstadt Darmstadt erneut darauf hin, dass die Schnee- und Eisbeseitigung auf den Gehwegen Sache der Anlieger der jeweiligen Grundstücke ist. Um Unfällen wirksam vorzubeugen, erinnert die Stadt Darmstadt daran: Die befestigten und unbefestigten Gehsteige sind in der Zeit von 7 Uhr bis 21 Uhr in der meist begangenen Fläche auf einen Meter Breite von Schnee und Eis frei zu halten. Fußsteige mit starkem Verkehr und Fußgängerstraßen müssen auf zwei Meter Breite freigehalten werden. Straßenrinnen, Straßenbahngleise, Hydranten, Gas- und Wasserschieber, Straßenecken, Straßenübergänge, Haltestellen, Eingänge und Ausfahrten sowie bepflanzte Grünstreifen dürfen dabei nicht mit geräumten Schnee zugedeckt werden.

Salzstreuung darf nur bei Glatteis oder Eisregen erfolgen. Gleiches gilt für andere Streustoffe, die chemische Auftaumittel wie Harnstoffe, Ammonium-Salze, Phosphate oder Stoffe vergleichbarer Art enthalten. Abstumpfende Streustoffe wie Splitt oder Sand sollten lediglich in den notwendigen Mengen zum Bestreuen von Schneerückständen verwendet werden, da sie sonst die Geh-, Fahrrad- und Überwege sowie die Kanäle verschmutzen.

Die Satzung zur Straßenreinigung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im EAD in der Abteilung Straßenreinigung/Winterdienst oder im Internet unter www.ead.darmstadt.de (Button Satzungen, Stadtrechtssammlung, Nr. 715) eingesehen werden.

Quelle: Stadt Darmstadt – Pressestelle – Pressedienst


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