Einführung eines Kernenergieeinspeisegesetzes zur wettbewerbsneutralen Gewinnabschöpfung vorgeschlagen

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HEAG Südhessische Energie AG (HSE)Falls die Laufzeiten der Kernkraftwerke verlängert werden, sollten die Extragewinne der Kernkraftbetreiber wettbewerbsneutral abgeschöpft werden. „Die bessere Lösung ist allerdings – wie gesetzlich vereinbart – aus der Kernenergie auszusteigen“, sagt der HSE-Vorstandsvorsitzende Albert Filbert. Eine Laufzeitverlängerung ohne Abschöpfung der Extragewinne zementiere das Oligopol der vier großen Konzerne bei der Energieerzeugung, behindere den Umbau des deutschen Kraftwerkparks in Richtung dezentraler und nachhaltiger Energieerzeugung und beeinträchtige den Klimaschutz. Die HSE (Darmstadt) gehört zu den größten kommunalen Energieversorgern und ist über die Vertriebstochter ENTEGA einer der größten Ökostromanbieter in Deutschland.

Filbert schlägt bei einem Ausstieg aus dem Ausstieg ein so genanntes Kernenergieeinspeisungsgesetz vor, das sich an der Funktionsweise des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) bzw. des Kraft-Wärme-Kopplung -Gesetzes (KWK) orientiert. „Dieser Vorschlag verbindet Wettbewerbsneutralität, Ausbau Erneuerbarer Energien und Entlastung der Verbraucher miteinander“, so Filbert. Der Gesetzgeber hatte das EEG im Jahr 2000 beschlossen. Es hat den Ausbau der klima- und umweltfreundlichen Energieerzeugung zum Ziel. Wer Strom aus Erneuerbaren Energiequellen einspeist, erhält laut EEG 20 Jahre lang eine vom Gesetzgeber festgelegte Vergütung, die unabhängig vom Marktpreis für Strom ist. Die EEG-Vergütung wird auf alle Stromkunden umgelegt, die sie mit ihrer Stromrechnung bezahlen.

Strom aus Kernenergie wird in Deutschland fast ausschließlich von den vier großen Energiekonzernen erzeugt. Kernkraftwerke und -technologie werden durch eine weitgehende wirtschaftliche Haftungsabsicherung des Staates bei Betrieb und Entsorgung und durch staatliche Forschung und Forschungsförderung massiv unterstützt. Die Finanzierung und der Betrieb von Kernkraftwerken wurden dadurch erst ermöglicht. Wegen der fortgeschrittenen Abschreibungen der Kernkraftwerke, der nahezu vollständigen Ansammlung der Entsorgungsrückstellungen und den genannten Gründen kann Strom aus Kernenergie relativ günstig produziert werden. Dieser Kostenvorteil wird aber nicht an die Kunden weitergegeben, da sich seit der Liberalisierung des Energiemarktes der Preis in Höhe der Merit-Order (die letzte noch produzierende Einheit) an der Börse bildet. Billigen Atomstrom gibt es für die Verbraucher also nicht. Nach Expertenschätzungen erzielen Kernkraftwerke einen Gewinn von rund einer Million Euro täglich.

Nach dem Modell, das Filbert im Falle einer Laufzeitverlängerung vorschlägt, sollen das Bundeskartellamt oder die Bundesnetzagentur als Regulierungsstelle die Einspeisevergütung für produzierten Atomstrom festlegen. „Die Höhe der Vergütung soll den tatsächlichen Kosten und einer angemessenen Verzinsung Rechnung tragen“, sagte Filbert. Die positive Differenz zwischen diesem festgelegten Preis für die Kilowattstunde Atomstrom und dem Preis, der an der Börse zu erzielen ist, wird abgeschöpft und ist über die Übertragungsnetzbetreiber an die Vertriebe und letztlich an die Stromkunden weiterzugeben.

Mit einem Kernenergieeinspeisegesetz kann der Ausstieg aus dem Ausstieg wettbewerbsneutral gestaltet werden. Die Vorzüge eines solchen Gesetzes: Es wird ein bestätigtes, vom Gesetzgeber eingeführtes und von der Energiewirtschaft gelerntes Verfahren übernommen. Die Strompreise für Industrie, Gewerbe und Privatkunden werden entsprechend ihren Verbräuchen sinken, die Kunden werden entlastet. Es erfolgt kein Wettbewerbseingriff des Staates durch die Laufzeitverlängerung zugunsten der Kernkraftbetreiber auf dem Erzeugungs- wie auch dem Vertriebsmarkt. Der Erzeugungsmarkt der Zukunft bleibt offen für neue Investoren. Der Wettbewerb kann langfristig auch auf der Erzeugerseite an Kraft gewinnen. Die Technologieentwicklung für eine nachhaltige Energieversorgung wird nicht behindert.

Quelle: HEAG Südhessische Energie AG (HSE)


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