Hessischer Landtag verabschiedet novelliertes Autonomie-Gesetz – TU Darmstadt noch selbstständiger

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TU DarmstadtDer Hessische Landtag hat ein novelliertes TU Darmstadt-Gesetz verabschiedet, das der Modell-Universität noch mehr Autonomie ermöglicht. Es gilt bis Ende 2014.

Mit dem eigenen, über das Hessische Hochschulgesetz hinausweisenden Gesetz wird die Technische Universität (TU) Darmstadt zum Dienstherrn und Arbeitgeber für ihr gesamtes Personal. Außerdem können der Universität Grundstücke des Landes übertragen werden. Sämtliche Bauangelegenheiten regelt sie eigenverantwortlich. Die TU Darmstadt regelt selbst die Berufungsverfahren für Professorinnen und Professoren sowie die Qualitätssicherung in Studium, Lehre und Forschung. Die Novelle, die das TU-Gesetz aus 2004 fortschreibt, ist die Basis für die organisatorische Weiterentwicklung der TU Darmstadt als autonome Universität des Landes Hessen.

In einer Grundordnung kann die TU Darmstadt auch weiterhin eine Struktur mit Gremien der Selbstverwaltung festlegen, die von der üblichen Organisation von Hochschulen abweicht. Der Hochschulrat, der sich aus Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft zusammensetzt, hat Initiativrechte insbesondere zu Fragen der universitären Entwicklung und übt Kontrollfunktion aus. Für die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin bildet er gemeinsam mit dem Senat oder der Universitätsversammlung eine paritätisch besetzte Findungskommission und erstellt den Wahlvorschlag.

Der Präsident der TU Darmstadt, Professor Hans Jürgen Prömel, begrüßt das neue Gesetz: „Damit können wir konsequent den erfolgreichen Weg fortsetzen, für den wir national wie international, in der Wissenschaft wie in der Politik, Hochachtung erworben haben. Das TU Darmstadt-Gesetz, das unser Selbstverständnis ausdrückt, die Dinge eigenständig in die Hand zu nehmen, zu gestalten und uns zu positionieren, hat in den vergangenen Jahren enorme Vorbildfunktion für andere Universitäten und Bundesländer entfaltet.“

Die mit der Übertragung der Arbeitgeberfunktion einhergehende Tarifautonomie ermöglicht es der Universitätsleitung, sich künftigen Tarifvertragsverhandlungen anzuschließen oder selbst Verhandlungen im Interesse ihrer Beschäftigten zu führen. Die jetzigen tarifvertraglichen Rechte und beim Land erworbenen Versorgungsansprüche der Beschäftigten bleiben unverändert bestehen.

Das TU Darmstadt-Gesetz schreibt fest, dass das Land jährlich 25,5 Millionen Euro für Baumaßnahmen und Geräteinvestitionen bereitstellt. Das hatte das Präsidium der TU Darmstadt kritisiert. Nach ihren Berechnungen ist ein jährlicher Betrag von mindestens 45 bis 50 Millionen Euro nötig, um den massiven Sanierungsstau langfristig beheben und Neubauprojekte einleiten zu können.

Quelle: TU Darmstadt


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