18-Jähriger versuchte die Polizei zu betrügen

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PolizeiManchmal glauben erfahrene Ermittler, sie hätten alles schon einmal erlebt. Dann kommt es doch wieder einmal anders. Am 9. September 2009 war ein 18-Jähriger aus dem Main-Kinzig-Kreis bei einem Ladendiebstahl in einem Darmstädter Elektronikmarkt in der Innenstadt von Ladendetektiven ertappt worden. Der Heranwachsende hatte ein Mobiltelefon unter seinem T-Shirt in den Hosenbund gesteckt. Er wurde der Polizei übergeben, die in seiner Umhängetasche noch zwei Paar originalverpackte Stereo-Kopfhörer sicherstellen konnte. Diese stammten aber nicht aus dem Warenbestand des Marktes. Es bestand aber der Verdacht, dass auch die Kopfhörer gestohlen wurden. So weit, so schlecht und an sich nicht ungewöhnlich. Am Tag darauf erschien der junge Mann, der noch einmal den weiten Weg aus dem Main-Kinzig-Kreis gemacht hatte, bei der Polizei in Darmstadt und legte einen Kaufbeleg für die zwei Paar Kopfhörer vor. Den Beamten kam die Sache aber merkwürdig vor, machte die Quittung doch einen „sehr zerschnittenen“ Eindruck. Das heißt, der Teil der Quittung auf dem das Kaufdatum ersichtlich gewesen wäre, war offenbar zuvor abgeschnitten worden. Eine Rückfrage bei dem Darmstädter Kaufhaus, das den Kassenbon ausgefertigt hatte, bestätigte den Verdacht. Der 18-Jährige hatte sich einen Tag nach der Sicherstellung, also am 10. September 2009, zwei Paar typengleiche Kopfhörer zum Preis von insgesamt 99,98 EUR gekauft, um einen Kaufbeleg zur Auslösung der am Tag zuvor von der Polizei sichergestellten Ware zu besitzen. Zur Beweissicherung fertigten die Beamten eine Kopie des nachträglich erlangten Kaufbelegs und erstatteten eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges und Urkundenfälschung gegen den 18-Jährigen. Damit nicht genug. Der 18-Jährige, dessen Schwindel ja nun aufgeflogen war, ging zurück zum Kaufhaus und wollte nun die „sinnlos“ erworbenen Kopfhörer wieder gegen Bargeld umtauschen. Dies rief erneut die Polizei auf den Plan, hegte doch ein Mitarbeiter des Kaufhauses zunächst den Verdacht, dass die Kopfhörer gestohlen wurden. Die Beamten stellten nun auch die Kopie des Kaufbelegs und die Kopfhörer sicher, um dieser „never ending story“ ein Ende zu bereiten.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen


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