Kriminalpolizei ermittelt gegen zwei Heranwachsende wegen Einbruchdiebstahl

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KriminalpolizeiFür die Polizei nichts Ungewöhnliches. Tatverdächtige werden ermittelt, aber keiner will es gewesen sein. So auch nach einem Autoaufbruch in der Nacht zum 18. September 2009 in der Ludwigshöhstraße. Ungewöhnlich aber die Umstände, die zur Ermittlung der Beschuldigten führten. Aber der Reihe nach. Aus einem Auto wurde die komplette Musikanlage mit Radio, CD-Player, Verstärkern, Subwoofer und Fernbedienung gestohlen. Möglicherweise war dies aber nicht das eigentliche Ziel des Einbruchs, bauten die Täter nämlich auch die rote Motorhaube des Autos aus. Nur wenige Tage später entdeckte der Besitzer des Autos dann seine Motorhaube eingebaut in einem anderen Fahrzeug gleichen Typs. Das Auto wurde sichergestellt und der Besitzer des frisch gestylten Fahrzeugs, ein 23-jähriger Mann aus Darmstadt, erhielt daraufhin Besuch von der Kriminalpolizei. Glaubhaft konnte der nun versichern, dass er das Auto an seinen zu diesem Zeitpunkt noch 17-jährigen Bruder verliehen habe. Da dieser aber keinen Führerschein besitze, sei ein nicht mit ihm verwandter 19-jähriger mit dem Auto gefahren und habe einen Auffahrunfall verursacht. Sein Bruder und dessen Freund wollten „die Sache mit dem Auto“ dann wieder in Ordnung bringen, was sie ja dann auch taten, wie die frisch eingebaute Motorhaube beweist. Der 17-Jährige wurde daraufhin vernommen und die Musikanlage konnte bei dessen Freundin in deren Wohnung sichergestellt werden. Diese hatte „natürlich“ von den gestohlenen Sachen auch keine Ahnung und ihr Freund beschuldigt einen mehrfach polizeibekannten 20-Jährigen, den Einbruch begangen zu haben. Der aber auch im Gegenzug wieder den ebenfalls bereits polizeibekannten 17-Jährigen. Letztlich wird die Auswertung der gesicherten Spuren vielleicht etwas mehr Klarheit in die Sache bringen. Strafanzeige wurde gegen Beide erstattet. Klar ist allerdings jetzt schon, dass dem 17-Jährigen drei Fahrten ohne Fahrerlaubnis nachgewiesen werden können und er auch nach inzwischen vollendetem 18. Lebensjahr erst einmal keinen Führerschein bekommen wird.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen


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