Abfallentsorgung: Lieferprobleme bei den Gelben Säcken

Teilen

Gelber SackMehrmals pro Jahr gibt es Engpässe bei der Versorgung der Bevölkerung mit Gelben Säcken. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (EAD) missbilligt diesen Leistungsmangel des Dualen Systems ebenso wie die vielen Beschwerdeführer aus der Darmstädter Bürgerschaft. Aus den Beschwerden wird immer wieder deutlich, dass die Bürger die Kommune und den EAD in der Pflicht sehen, den Missständen abzuhelfen.
Die Entsorgung der Verkaufsverpackungen wurde jedoch vom Gesetzgeber durch die Verpackungsverordnung bundesweit privatisiert. Sowohl die Bereitstellung des Sammelsystems (Gelbe Säcke) als auch die Einsammlung und die Verwertung der Verkaufsverpackungen sind von der Duales System Deutschland GmbH (DSD) zu organisieren und von den Verpackungsherstellern zu finanzieren.
Den Kommunen sind bei Leistungsmängeln des Dualen Systems die Hände gebunden. Sie haben keine Durchgriffsrechte gegenüber den von der DSD GmbH beauftragten Subunternehmern, wenn die Firmen ihre Leistungen unzureichend erfüllen und öffentliche Interessen verletzen. Die Städte und Gemeinden können auch keine Abhilfemaßnahmen ergreifen, da diese von DSD nicht bezahlt werden und die Abfallgebührenhaushalte nicht mit Entsorgungskosten von Verkaufsverpackungen belastet werden dürfen.DSD schreibt die zu erbringenden Leistungen über die Entsorgung von Verkaufsverpackungen regelmäßig europaweit aus. Für den Zeitraum Januar 2008 bis Dezember 2010 wurde die Veolia Umweltservice Süd-West GmbH & Co KG (ehemals SULO) mit der Entsorgung der Gelben Säcke in Darmstadt beauftragt. Veolia hat die Gelben Säcke für die Darmstädter Bürgerschaft in der erforderlichen Menge zu beschaffen und dem EAD zur Verteilung über die bekannten Ausgabenstellen zur Verfügung zu stellen. Die von Veolia verschuldeten Liefermängel werden vom EAD stets reklamiert. Veolia ist jedoch auch mit Bezug auf die umfangreiche Zweckentfremdung der Gelben Säcke durch die Verbraucher nicht willens, die Liefermengen zu erhöhen.

Grundsätzlich können Gelbe-Sack-Abfälle über die Restabfallbehälter entsorgt werden, da die Verpackungsverordnung keine Rückgabe- oder Benutzungspflichten des DSD-Sammelsystems für die Verbraucher vorsieht. Dieser Beseitigungsweg belastet jedoch die Abfallgebühren, untergräbt das Verwertungsgebot zu Lasten der Verpackungshersteller und ist daher nicht zielführend. Die Bereitstellung von Verpackungsabfällen zur DSD-Sammlung in durchsichtigen Säcken sollte möglich sein, soweit die Säcke deutlich sichtbar nur mit Verpackungsabfällen befüllt sind und am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens zu anderen Gelben Säcken an den Straßenrand gestellt werden. Gerne würde der EAD den Wünschen der Bürgerschaft, Ersatzsäcke zur Verfügung zu stellen oder andere Konzepte für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen anzubieten, nachkommen. Gesetzlich besteht hierfür aber leider kein Spielraum.

Bundesweit leiden die Gebietskörperschaften unter den Mängeln des Dualen Systems, so dass in Fachkreisen bereits die Abschaffung der Verpackungsverordnung diskutiert wird. Die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für Abfälle aus Privathaushalten ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, die im öffentlichen Interesse steht. Sie sollte daher in der Verantwortung der Kommunen und nicht von gewinnorientierten Privatunternehmen liegen. Die kommunalen Verbände fordern seit geraumer Zeit hinreichende Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Gestaltung des DSD-Sammelsystems inklusive Überwachungs- und Durchgriffsrechten.
Insbesondere Darmstadts Abfallwirtschaftsdezernent, Stadtrat Klaus Feuchtinger, hat sich dafür mehrfach beim Land Hessen engagiert. Leider hat es der Gesetzgeber unter dem Druck der Privatwirtschaft jedoch bis heute versäumt, angemessen tätig zu werden.

Quelle: Stadt Darmstadt – Pressestelle – Pressedienst


Teilen