Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen

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EuroDer Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschloss in seiner Sitzung am Mittwoch (22.04.09) die Anmeldungen der Stadt zu den Konjunkturprogrammen des Bundes und des Landes Hessen. Insgesamt stehen der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach einer Mitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 18. März Sondermittel in Höhe von rund 48,5 Millionen Euro zu. Davon entfallen auf den Schulbau bis zu 35,14 Millionen Euro (Landesmittel: bis zu 21.817.000 Euro, Bundesmittel: bis zu 13.323.000 Euro). Für sonstige kommunale Infrastrukturinvestitionen stehen rund 13,37 Millionen Euro zur Verfügung (Landesmittel: bis zu 10.209.655 Euro, Bundesmittel: bis zu 3.155.944 Euro).
Hinzu kommt die Förderung des Bundes für kommunale Krankenhäuser von
100 Millionen Euro; hier hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhaben für rund 4,5 Millionen Euro angemeldet. Nach dem Magistratsbeschluss wird der Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstag (23.04.09) und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am kommenden Dienstag (28.04.09) über die Anmeldungen beschließen.

Förderfähig durch die Konjunkturprogramme von Bund und Land sind Neubau-, Umbau-, Anbau-, Ausstattungs- sowie Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben unter Berücksichtigung energiesparender Maßnahmen an Schulen, Sportstätten, Kindertageseinrichtungen, Verwaltungsgebäuden, Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäusern, Kultureinrichtungen, Krankenhäusern, Straßen (Bundesmittel sind hier auf Lärmschutzmaßnahmen beschränkt), bauliche Maßnahmen für die soziale Infrastruktur und Maßnahmen zugunsten der Feuerwehr.

Über die Zuordnung der einzelnen Baumaßnahmen zum jeweiligen Programmteil entscheidet die Wissenschaftsstadt Darmstadt eigenverantwortlich. Die Zuordnung muss so erfolgen, dass die betreffenden Maßnahmen entweder aus dem Landes- oder dem Bundesprogramm finanziert werden, eine Anmeldung der gleichen Maßnahme zur Förderung aus beiden Programmen ist nicht möglich.
Vorhaben, für die Mittel aus den Konjunkturprogrammen von Bund und Land beantragt werden, müssen zusätzliche sein, zumindest in selbstständigen Abschnitten 2009 begonnen werden und 2011 mit der Inbetriebnahme beendet sein.
Mindestens 20 Prozent der Mittel für sonstige kommunale Infrastrukturmaßnahmen sollen für Investitionen im Bereich Feuerwehr und/oder Sportstätten eingesetzt werden.

Für kommunale Schulen können bis zu 20 Prozent des Gesamtförderbetrages aus Landes- und Bundesmitteln pauschal für Maßnahmen zur Verbesserung des Lernumfeldes
(IT-Infrastruktur, Ausstattung von Fachräumen, Anschaffung von Einrichtungsmobiliar, kleine Instandhaltungsmaßnahmen) verwendet werden. Die Anmeldung dieser Pauschalmittel muss bis zum 30. April bei der Landestreuhandstelle Hessen (LTH) vorliegen.
Für alle übrigen Vorhaben an Schulen sind der LTH ebenfalls bis zum 30. April Anträge in Listenform mit Projektkurzbeschreibungen zur Vorprüfung vorzulegen. Die eigentliche Prüfung erfolgt dann durch das Hessische Ministerium der Finanzen.

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise und ihrer Folgen für die Realwirtschaft haben der Bund und Land Hessen Konjunkturprogramme verabschiedet, die zusätzliche Investitionen in die Bildungsinfrastruktur der Kommunen und sonstige kommunale Infrastrukturinvestitionen ermöglichen. Die Konjunkturprogramme sollen unmittelbar die Konjunktur stützen, Arbeitsplätze sichern, den Mittelstand stärken und durch eine Energiekomponente (CO2-Verminderung) die Nachhaltigkeit verstärken.

Quelle: Stadt Darmstadt – Pressestelle – Pressedienst


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